Mittwoch | 15 Juli 2026
Die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho hat die Zusage des Europäischen Amtes für Personalauswahl (EPSO) begrüßt, Anträge der Bewerber auf Überprüfung im Rahmen der Auswahlverfahren für den öffentlichen Dienst der EU effizienter zu bearbeiten.
Das EPSO arbeitet derzeit an einer neuen Plattform, die Überprüfungsanträge in verschiedene Kategorien – etwa in Bezug auf die Testergebnisse oder die Förderfähigkeit – einteilen wird, damit sie schneller bearbeitet werden können.
Die Maßnahme geht auf eine Untersuchung der Bürgerbeauftragten zurück, bei der Probleme mit den Standardantworten des EPSO auf Überprüfungsanträge aufgedeckt wurden.
Die Untersuchung betraf Überprüfungsanträge eines Bewerbers, der in zwei Verfahren nicht erfolgreich war. Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass es Unstimmigkeiten in den Antworten gab, die die Person von EPSO erhalten hatte, und dass unklar war, ob EPSO seine ursprünglichen Entscheidungen überprüft hatte.
Im Rahmen seiner verbesserten Maßnahmen verpflichtete sich das EPSO, auf seiner Website klarzustellen, dass eine Person, die eine Entscheidung des Prüfungsausschusses anfechten möchte, Nachweise zur Untermauerung ihrer Behauptungen vorlegen sollte. EPSO wird auch sicherstellen, dass die Bewerber klare Informationen darüber erhalten, ob ihre Leistung vom Verwaltungsrat überprüft wurde, und eine Erklärung erhalten, ob sie nicht überprüft wurde.
Das Amt des Bürgerbeauftragten hat eine Reihe von Untersuchungen im Zusammenhang mit EPSO durchgeführt und stets bekräftigt, dass es verpflichtet ist, den Bewerbern im Rahmen der von ihm organisierten Auswahlverfahren klare, genaue und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Anträge auf Überprüfung, d. h. den Rechtsbehelf, der den Bewerbern zur Verfügung steht, um eine Entscheidung des Prüfungsausschusses anzufechten.
Die Bürgerbeauftragte wird die Umsetzung dieser vorgeschlagenen neuen Maßnahmen durch EPSO weiterhin von Fall zu Fall überwachen.