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Bestätigung des Eingangs der Folgeantwort der Europäischen Kommission im Rahmen der Untersuchung über die Transparenz der Interaktionen der Kommission mit Vertretern der Tabakindustrie
Schriftverkehr - Datum Donnerstag | 03 Juli 2025
Fall OI/6/2021/KR - Geöffnet am Freitag | 26 November 2021 - Entscheidung vom Dienstag | 19 Dezember 2023 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Frankreich
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Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4. April 2025, in dem Sie mich über die Antwort der Europäischen Kommission auf die Verbesserungsvorschläge meines Büros in dem oben genannten Fall informieren.
Ich stelle fest, dass insgesamt 40 von 46 Dienststellen und Dienststellen der Kommission auf die im Jahr 2024 eingeleitete Sensibilisierungsübung der Kommission reagiert haben, um das Risiko einer Exposition ihres Managements gegenüber der Tabakindustrie zu bewerten. Dies führte die Kommission zu dem Schluss, dass ihren Dienststellen und Dienststellen nun klarer ist, was die Einhaltung der Vorschriften über Tabaklobbying gewährleisten soll.[1] Ich kann die Ergebnisse dieser Übung und die verstärkte Sensibilisierung der Kommissionsdienststellen für das Thema Tabakindustrielobbying nur begrüßen.
Darüber hinaus sollte die Annahme einer Liste von Maßnahmen, einschließlich bewährter proaktiver Verfahren beim Umgang mit Tabaklobbying (Toolbox), die die Kommissionsdienststellen und Kabinette je nach Grad ihrer Exposition einführen sollten, auch zu kohärenteren und harmonisierteren Verfahren innerhalb der Kommission führen, wenn es um den Umgang mit Vertretern der Tabakindustrie geht.
Schließlich stellt die allgemeine Politik der Kommission, nur dann mit Vertretern der Tabakindustrie zusammenzuarbeiten, wenn dies für die Zwecke ihrer Tätigkeiten unbedingt erforderlich ist, einen zusätzlichen Schutz dar, der die Wirksamkeit der oben genannten Maßnahmen verstärkt.
Ich möchte der Kommission für ihre ernsthaften Bemühungen danken, das erforderliche Maß an Transparenz bei ihren Interaktionen mit Vertretern der Tabakindustrie zu gewährleisten und die internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) einzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 28.4.2025
[1] Gemäß dem Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC) siehe https://fctc.who.int/resources/publications/m/item/guidelines-for-implementation-of-article-5.3.