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Feststellungen des Bürgerbeauftragten zu dringenden Entscheidungen und besserer Rechtsetzung

Ausführungen der Bürgerbeauftragten Anjinho vor dem Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) während einer Debatte über die regulatorische Eignung der EU-Vorschriften sowie Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

Sehr geehrte Mitglieder des Europäischen Parlaments,

Vielen Dank, dass Sie mich zu dieser wichtigen und aktuellen Diskussion eingeladen haben. Es ist immer eine Ehre, in dieses Parlament zu kommen. Ich bin fest davon überzeugt, dass unser strukturierter Dialog und – was noch wichtiger ist – unsere gemeinsamen Bemühungen konkrete positive Auswirkungen haben, wenn es darum geht, die Kluft zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern und der Europäischen Union zu schließen. Die heutige Diskussion – und ihre angemessene Weiterverfolgung – ist ein sehr gutes Beispiel.

Vor fast genau einem Jahr saß ich vor diesem Ausschuss. Zu dieser Zeit waren unsere Untersuchungen darüber, wie die Kommission dringende Rechtsvorschriften vorbereitete, noch im Gange, und ich konnte Ihnen nur sagen, was wir untersuchten. Heute komme ich zurück, um Ihnen zu sagen, was wir gefunden haben, was die Kommission geantwortet hat und was noch zu tun ist.

Diese Praxis ist wichtig. Rechenschaftspflicht ist kein einziger Moment. Es ist ein Gespräch, das weitergeht. Wenn wir Jahr für Jahr hierher zurückkehren, um über unsere Arbeit Rechenschaft abzulegen und Ihre zu hören, verwandeln zwei Institutionen, die denselben Bürgern dienen, den Dialog in Folgemaßnahmen.

In Kürze werde ich als Europäische Bürgerbeauftragte meine Sichtweise auf eine bessere Rechtsetzung teilen. Wie Sie vielleicht wissen, hat mein Büro verschiedene Beschwerden darüber erhalten, wie die Europäische Kommission die jüngsten Legislativvorschläge ausgearbeitet hat. Darüber hinaus haben wir mehrere Untersuchungen durchgeführt und konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Rechtsetzungspraxis der Kommission unterbreitet.

Bevor ich mich jedoch mit den Einzelheiten befasse, gestatten Sie mir, kurz auf die Rolle meines Organs einzugehen, wenn es darum geht, wie EU-Entscheidungen getroffen werden und wie EU-Rechtsvorschriften vorgeschlagen werden.

Ich sehe mein Büro als Brücke zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und ihrer EU-Verwaltung. Kurz gesagt, wir sind hier, um sicherzustellen, dass die Verwaltung alle Bürger fair behandelt und alle ihre Rechte achtet.

In einer Demokratie ist ein solches Recht das Recht auf Teilhabe – ein Mitspracherecht bei den Regeln und Vorschriften, die uns betreffen.

Demokratie ist nicht auf Wahlen beschränkt. Die Europäer wollen in den Entscheidungsprozess selbst einbezogen werden, insbesondere wenn diese Entscheidungen ihren Lebensunterhalt, ihre Gesundheit, ihre Sicherheit oder ihre Werte betreffen.

Zunehmend erwarten die Menschen nicht nur, dass sie ein Mitspracherecht haben, wer sie regiert, sondern auch, wie sie regiert werden.

Doch genauso wie sich die Bürger in diese Richtung bewegen, droht eine Reihe sich überschneidender globaler Krisen, ihre öffentlichen Institutionen in die andere Richtung zu ziehen. Der geopolitische und wirtschaftliche Druck führt zunehmend zu einer beschleunigten Entscheidungsfindung, zu einer stärkeren Zentralisierung und zur Priorisierung der Geschwindigkeit gegenüber dem Prozess.

Gestatten Sie mir zu sagen, dass ich den Druck anerkenne, dem der gesamte institutionelle Rahmen – die Kommission, aber auch dieses Haus und der Rat – ausgesetzt ist, um auf die vielen Herausforderungen zu reagieren, mit denen die EU konfrontiert ist. Von meinem Standort aus sind Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen mit der gleichen Unsicherheit konfrontiert und haben die gleiche Angst – dies ist ein Moment, der eine Anpassung erfordert.

Aber dieser durchaus verständliche Instinkt, sich zu beschleunigen, wenn sich die Welt schnell verändert, könnte Folgen haben, wenn wir kein neues Gleichgewicht finden.

Insbesondere besteht die Gefahr, dass eine Legitimitätslücke zwischen dem, was die Bürger von ihrer öffentlichen Verwaltung erwarten, und dem, was diese am Ende tut, entsteht. Und wenn diese Lücke nicht geschlossen wird, wird sie nicht nur die Wirksamkeit der Politik untergraben, sondern auch die Grundlagen des Vertrauens und der Inklusion untergraben, auf denen unsere Demokratie steht.

Zu meiner Aufgabe als Bürgerbeauftragte gehört es, dafür zu sorgen, dass die EU-Verwaltung nicht von den Rechtsvorschriften abweicht, die die partizipative Demokratie schützen; sicherzustellen, dass die Verfahren und Prozesse, die die Legitimität und das Vertrauen der Bürger fördern, nicht aufgegeben werden.

Dies bedeutet nicht, dass mein Amt die Richtlinie selbst untersuchen wird. Das tun wir nicht. Lassen Sie mich klar sein: Der Bürgerbeauftragte konzentriert sich ausschließlich auf Verfahren. Wir prüfen die Ausarbeitung einer Politik, um sicherzustellen, dass sie ausreichend transparent, evidenzbasiert und inklusiv ist – drei Säulen des europäischen Projekts. Wir stellen die Vorteile einer Vereinfachung der Rechtsvorschriften nicht in Frage.

In den letzten Jahren hat mein Büro drei bemerkenswerte Untersuchungen durchgeführt, in denen es darum ging, wie die Kommission bei der Ausarbeitung von Legislativvorschlägen, die sie als dringend erachtete, ihre eigenen Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung anwandte.

Diese Untersuchungen waren das Ergebnis von Beschwerden, die uns von Organisationen der Zivilgesellschaft übermittelt wurden. Sie argumentierten, dass die Kommission es versäumt habe, die erforderlichen öffentlichen Konsultationen und Folgenabschätzungen für Vorschläge zur Vereinfachung der Vorschriften zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht im Hinblick auf Nachhaltigkeit für Unternehmen (Omnibus I), für Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und für neue Vorschriften zur Bekämpfung der Migrantenschleusung durchzuführen.

Da die Fragen in jeder Untersuchung ähnlich waren, beschloss der Hof, gemeinsame Feststellungen zu veröffentlichen. Darin stellte der Hof Verfahrensmängel fest, die zusammengenommen einen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellten.

Zu diesen Mängeln gehörten insbesondere, dass die Kommission die Dringlichkeit ihrer Legislativvorschläge für die Öffentlichkeit nicht vollständig begründete und ihre Gründe für die Abweichung von den Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung nicht dokumentierte.

Während diese Fragen alle drei Gesetzgebungsverfahren betrafen, stellte der Hof auch spezifische Probleme fest.

So veröffentlichte die Kommission beispielsweise im Falle der Gemeinsamen Agrarpolitik ein Dokument mit Belegen zur Untermauerung ihres Legislativvorschlags erst, nachdem die Rechtsvorschriften bereits gebilligt worden waren. Was Omnibus I betrifft, so hat die Kommission die Konsultationszeit zwischen ihren eigenen Dienststellen an einem Wochenende auf weniger als vierundzwanzig Stunden verkürzt.

Wir haben eine Reihe von Empfehlungen und Vorschlägen unterbreitet, um eine vorhersehbarere, kohärentere und nicht willkürlichere Anwendung der Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung in der Zukunft zu gewährleisten. So empfahl der Hof der Kommission beispielsweise, den Begriff „Dringlichkeit“ förmlich zu definieren und die Entscheidungen, die sie trifft, um bestimmte Vorschläge von den üblichen Anforderungen an die Ausarbeitung von Vorschriften auszunehmen, umfassend aufzuzeichnen und zu erläutern.

Ich möchte hier betonen, dass die Entscheidung, dass ein Vorschlag „dringend“ ist, nicht nur eine technische oder semantische Angelegenheit ist. Wie wir in diesen Fällen gesehen haben, wird diese Unterscheidung zunehmend dazu verwendet, Schlüsselelemente des normalen Rechtsetzungsprozesses wie die Durchführung öffentlicher Konsultationen und Folgenabschätzungen außer Acht zu lassen – Elemente, die dazu beitragen, dass die EU-Rechtsvorschriften gut informiert sind und dass die EU-Gesetzgebung partizipativ ist.

Die Pflicht zur umfassenden Konsultation ist keine Richtschnur. Es ist eine vertragliche Verpflichtung. Auch die eigene Dringlichkeitsausnahme des EG-Vertrags bedarf einer Begründung.

Darüber hinaus empfahl der Hof der Kommission, ein Verfahren einzuführen, um sicherzustellen, dass die dringende Ausarbeitung von Legislativvorschlägen, wenn dies der Fall ist, weiterhin mit den Grundsätzen einer transparenten, faktengestützten und inklusiven Rechtsetzung im Einklang steht.

Die Achtung dieser Prinzipien ist kein abstraktes institutionelles Ziel. Es ist eine konkrete - und strukturelle - Forderung an die Entscheidungsträger, insbesondere an die Institution, die das Initiativrecht innehat. Dieses Parlament als Vertreter der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist nicht nur aufgefordert, über künftige Rechtsvorschriften zu entscheiden; sie hat auch das Recht, sich aller Umstände bewusst zu sein, die jede Initiative rechtfertigen.

Dies gilt auch für die Grundsätze, die im Mittelpunkt Ihres Berichts stehen. Die nationalen Parlamente haben acht Wochen Zeit, um zu beurteilen, ob ein Vorschlag der Subsidiarität entspricht. Sie können dies nur auf der Grundlage der ihnen vorgelegten Beweise tun. Wenn eine Folgenabschätzung übersprungen wird und die unterstützende Analyse Monate später eintrifft, wird diese Kontrolle vor Beginn abgeschwächt. Gutes Verfahren ist nicht von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit getrennt; Dies ist ihre Vorbedingung.

Die Reaktion der Kommission auf die Feststellungen des Hofes war insgesamt konstruktiv, aber nicht sehr konkret. Die Maßnahmen, die sie zu ergreifen beabsichtigte, wurden allgemein beschrieben und fehlten oft im Detail.

Wie Sie wissen, hat die Kommission auch eine Mitteilung darüber veröffentlicht, wie sie ihre Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung zu reformieren gedenkt. Bei der Erstellung der endgültigen Schlussfolgerungen haben wir uns auch dieses Dokument angesehen. Der Hof stellte fest, dass er auch keine ausreichenden Informationen darüber enthält, ob die Grundsätze der guten Rechtsetzung in dringenden Situationen eingehalten werden und ob die Kommission unsere Empfehlungen und Vorschläge vollständig umsetzen wird.

Einer der Parameter, die die Kommission für die Bewertung des dringenden Handlungsbedarfs genannt hat, ist beispielsweise der „politische Kontext“. Das ist aus unserer Sicht zu vage. Er wirft auch die Aussicht auf, dass allein die Verfolgung politischer Ziele die Anwendung dringender Verfahren rechtfertigen könnte. Dies wiederum erhöht das Risiko, dass dringende EU-Rechtsvorschriften eher zur Norm als zur Ausnahme werden.

Die Kommission hat sich öffentlich verpflichtet, ihre Umsetzung der Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung zu verbessern, und hat erklärt, dass zwei Vereinfachungsvorschläge, die im Anschluss an unsere Untersuchung und ihre Mitteilung vorgelegt wurden, diese neuen Grundsätze bereits anwenden, darunter eine Folgenabschätzung und eine Bewertung durch den Ausschuss für Regulierungskontrolle.

Insgesamt lässt uns der allgemeine Charakter der Reaktion der Kommission derzeit nicht feststellen, ob künftige dringende Legislativvorschläge das Ergebnis eines ausreichend transparenten, inklusiven und faktengestützten Prozesses sein werden.

Daher beabsichtige ich, weiterhin zu überwachen, wie die Kommission mit der dringenden Rechtsetzung umgeht und wie sie ihre Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung einhält.

Abgesehen von der dringenden Gesetzgebung erhält mein Büro weiterhin Beschwerden über die Entscheidungsverfahren bei der Kommission. Vor kurzem habe ich eine Untersuchung eingeleitet, um zu untersuchen, wie die Europäische Kommission sicherstellt, dass ihre „Reality-Check“-Sitzungen mit Interessenträgern den Transparenzanforderungen entsprechen. Diese Untersuchung ist im Gange, und ich kann unsere Schlussfolgerungen derzeit nicht vorwegnehmen, aber sie zeigt, wie aktuell die partizipative Demokratie heutzutage ist.  

Darf ich einen konkreten Vorschlag machen: in Ihrem Bericht fordern Sie die Kommission auf, dem Parlament darüber Bericht zu erstatten, wie sie diese Empfehlungen umgesetzt hat, sobald ihre Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung überarbeitet wurden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

Lassen Sie mich mit einem letzten Gedanken schließen.

Unsere heutige Welt ist eine Welt des schnellen Wandels und Umbruchs.

Zeiten wie diese können nicht anders, als die Grenzen unserer traditionellen Art des Regierens – der offenen, deliberativen und inklusiven Rechtsetzung – zu testen. Es gibt eine ständig wachsende Versuchung, Abkürzungen zu finden und Ecken zu schneiden; die alte Struktur schnell zu flicken, anstatt neue Fundamente zu bauen.

Ich erkenne an, dass wir uns anpassen müssen. Aber wir müssen Wege finden, die unsere Werte nicht gefährden und unser Engagement für partizipative Demokratie nicht gefährden. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern zeigen, dass die Rechtsetzung in der EU gleichzeitig agil und inklusiv sein kann. Die Gesetze, die wir schaffen, werden nicht trotz der Regeln besser sein, sondern wegen ihnen. Und unsere Union wird stärker sein.

Ich hoffe, im nächsten Jahr zurückzukehren, sobald die überarbeiteten Vorschriften für eine bessere Rechtsetzung in der Praxis angewandt wurden, und Ihnen mitzuteilen, ob die Verpflichtungen eingehalten wurden.

Vielen Dank. Ich freue mich auf alle Fragen, die Sie haben.

 

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