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Folgeschreiben an die Europäische Kommission zu ihrer Bewertung des Risikos einer Exposition gegenüber der Tabakindustrie im Anschluss an die Untersuchung der Bürgerbeauftragten zu ihren Wechselwirkungen mit der Tabakindustrie

Frau Ursula von der Leyen

Präsidentin

Europäische Kommission

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident,

Am 19. Dezember 2023 schloss ich die oben genannte Untersuchung ab und begrüße Ihre Zusage, das Management der Kommission mit der Bewertung des Risikos einer Exposition gegenüber der Tabakindustrie zu beauftragen.[1] Ich schreibe nun, um die Punkte hervorzuheben, die meiner Ansicht nach für Generaldirektoren, Dienststellenleiter und Kabinettschefs wichtig sind, um sie bei der Durchführung dieser Bewertung zu berücksichtigen.

Nach Angaben der Kommission ist der Tabakkonsum das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Etwa 50 % der Raucher sterben vorzeitig.[2] Sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten sind Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums (FCTC).[3] Unter den im FCTC festgelegten Verpflichtungen sieht Artikel 5 Absatz 3 vor, dass die EU ihre Gesundheitspolitik vor „gewerblichen und sonstigen Interessen der Tabakindustrie“schützt. Die Vertragsparteien des FCTC müssen daher ihre Interaktionen mit Vertretern der Tabakindustrie auf diejenigen beschränken, die für die Regulierung des Sektors unbedingt erforderlich sind.

Obwohl Artikel 5 Absatz 3 den Schwerpunkt auf die öffentliche Gesundheit legt, hat die WHO in ihren Leitlinien für die Umsetzung von Artikel 5 Absatz 3 aus dem Jahr 2008 [4] darauf hingewiesen, dass „die Einmischung der Tabakindustrie (...) eine Reihe von Politikbereichen zur Eindämmung des Tabakkonsums betrifft“. In den Leitlinien wird auch betont, dass es bei Interaktionen von entscheidender Bedeutung ist, dass sie transparent durchgeführt werden. Dazu gehören beispielsweise öffentliche Anhörungen, die öffentliche Bekanntmachung von Interaktionen sowie die Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen.

Die vorstehende Untersuchung hat gezeigt, dass zahlreiche Kommissionsdienststellen im Bezugszeitraum (2020/2021) Treffen mit Vertretern von Tabakinteressen abgehalten haben. Dazu gehören die Abteilungen Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (GD AGRI), Klimaschutz (GD CLIMA), Umwelt (GD ENV), Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA), Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW), Mobilität und Verkehr (GD MOVE), Nachbarschaft und Erweiterung (GD NEAR), Handel (GD TRADE) sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF).

Die Untersuchung ergab auch, dass diese Treffen nicht nur mit leitenden Bediensteten innerhalb der Kommission (Kommissionsmitglieder, Kabinettchefs und Generaldirektoren) stattfanden, sondern auch mit Personal auf niedrigeren Ebenen. Dies verdeutlicht eine Lücke im derzeitigen Transparenzrahmen der Kommission gegenüber der Tabakindustrie, wo es keine Verpflichtung gibt, das Bestehen und/oder die Protokolle solcher Interaktionen proaktiv zu veröffentlichen, es sei denn, es handelt sich um die GD SANTE oder die GD TAXUD. Auch wenn es weiterhin möglich ist, die Öffentlichkeit um Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit diesen Sitzungen zu ersuchen, ist dies nahezu unmöglich, wenn die Öffentlichkeit nicht weiß, dass die Sitzung stattgefunden hat.

Um zu verhindern, dass die Tabakindustrie versucht, Lobbyarbeit in verschiedenen Teilen der Kommission zu betreiben, da andere Kommissionsdienststellen ihren Forderungen nicht mehr gerecht werden, ist es von entscheidender Bedeutung, dass proaktive Transparenzanforderungen in allen Abteilungen und in allen Personalebenen angewendet werden.

Schließlich ergab die Untersuchung, dass für eine Reihe von Treffen der Kommissionsbediensteten mit Vertretern von Tabakinteressen offenbar keine Protokolle vorliegen. Bei einigen anderen Sitzungen enthält das Protokoll keine aussagekräftige Darstellung des Inhalts der Sitzung, so dass die wichtigsten Diskussionspunkte und die Ergebnisse der betreffenden Sitzungen nicht festgehalten werden. Sinnvolle Aufzeichnungen sind Voraussetzung für Transparenz. Wenn die EU-Organe für ihre Maßnahmen rechenschaftspflichtig sein sollen, müssen sie zunächst Aufzeichnungen über diese Maßnahmen führen.

Der Abschlussbeschluss in OI/6/2021/KR enthält weitere Einzelheiten zu diesen Fragen.

Ich würde mich freuen, von dem Ergebnis der von Ihnen geforderten Bewertung zu hören, sobald sie verfügbar ist.

Sollten Ihre Dienststellen Klarstellungen benötigen, können sie sich an Herrn Koen Roovers wenden.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

Straßburg, 29.1.2024

 

[1] Siehe: https://www.ombudsman.europa.eu/de/de/decision/de/179448.

[2] Siehe: https://health.ec.europa.eu/tobacco/overview_en.

[3] Siehe: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=OJ%3AJOL_2004_213_R_NS005.

[4] Siehe: https://fctc.who.int/publications/m/item/guidelines-for-implementation-of-article-5.3.

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