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Entscheidung in der Sache 1243/2019/TE darüber, wie die Europäische Kommission die Bedenken des Beschwerdeführers hinsichtlich der Luftverschmutzung in Frankreich ausgeräumt hat
Entscheidung
Fall 1243/2019/TE - Geöffnet am Mittwoch | 17 Juli 2019 - Entscheidung vom Mittwoch | 17 Juli 2019 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Frankreich
Sehr geehrter Herr X,
Am 1. Juli 2019 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde darüber ein, wie die Europäische Kommission Ihre Bedenken hinsichtlich der Luftverschmutzung in Frankreich ausgeräumt hat. Die Bürgerbeauftragte hat mich gebeten, Ihre Beschwerde zu bearbeiten und Ihnen in ihrem Namen zu antworten.
Auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen stellt der Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission fest [1].
Der Grund dafür ist, dass die Antwort der Europäischen Kommission, die Ihnen am 29. November 2018 übermittelt wurde, die in Ihrer E-Mail vom 26. November 2018 aufgeworfenen Fragen und Bedenken umfassend und angemessen behandelt.
In Ihrer E-Mail vom 26. November 2018 haben Sie die Kommission nach dem Stand des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Frankreich in Bezug auf die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften gefragt, nach denen die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Exposition der Bürger gegenüber Feinstaubpartikeln (PM10) durch die Festlegung spezifischer Grenzwerte, die einzuhalten sind, zu begrenzen. Sie verwiesen auf eine Pressemitteilung vom April 2015 [2], in der die Kommission erklärt hatte, sie habe (nach einem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 22. Februar 2013) eine zusätzliche mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben, und falls Frankreich nicht innerhalb von zwei Monaten tätig werden sollte, könnte die Kommission beschließen, den Gerichtshof anzurufen. Sie fragten insbesondere, warum die Kommission dreieinhalb Jahre gewartet habe, bevor sie beschlossen habe, in einer so wichtigen Frage der öffentlichen Gesundheit gegen Frankreich vorzugehen.
In ihrer E-Mail vom 29. November 2018 teilte die Kommission Ihnen mit, dass sie in den letzten Jahren eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten, darunter gegen Frankreich, eingeleitet habe, um die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften zur Luftverschmutzung sicherzustellen. Die Kommission erläuterte ferner, dass diese Verfahren mehrere formelle Schritte wie ein Aufforderungsschreiben und eine mit Gründen versehene Stellungnahme umfassen, bevor die Kommission den Gerichtshof anrufen kann. Außerdem stehe sie nach wie vor in engem Kontakt mit den französischen Behörden, um das Problem zu lösen.
Die Bürgerbeauftragte hält diese Antwort für umfassend und angemessen.
Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung Sie enttäuschen wird, aber ich hoffe, dass die obigen Erklärungen dennoch hilfreich sind.
Der Bürgerbeauftragte schließt den Fall ab.
Mit freundlichen Grüßen,
Fergal Ó Regan
Koordinierung von Untersuchungen von öffentlichem Interesse – Referat 2
Straßburg, den 17.7.2019
[1] Informationen zum Überprüfungsverfahren finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/otherdocument.faces/en/70669/html.bookmark
[2] Hier erhältlich: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-4871_en.htm