FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Beschluss in der Sache 2259/2017/CEC über die Entscheidung der Europäischen Kommission, dass die Richtlinie 2014/24/EU nicht für Maßnahmen gilt, die im Rahmen der EU-Außenhilfe durchgeführt werden

Die Beschwerde an die Europäische Kommission

1. Der Beschwerdeführer, französischer Staatsangehöriger, ist Geschäftsführer eines Privatunternehmens in Albanien.

2. Am 4. September 2017 schrieb der Beschwerdeführer an die Europäische Kommission und beschwerte sich über Unregelmäßigkeiten bei Verträgen, die im Rahmen des sogenannten „verhandelten Verfahrens“[1], des „wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens“[2] und des „wettbewerblichen Dialogs“[3] für die Regionen Erweiterung (IPA) und Nachbarschaft (ENI) geschlossen wurden. Zur Stützung verwies der Beschwerdeführer auf verschiedene Artikel der Richtlinie 2014/24/EU [4], die er für auf diese Maßnahmen anwendbar hielt.

Antwort der Kommission an den Beschwerdeführer

3. Am 18. Oktober 2017 antwortete die Kommission dem Beschwerdeführer. Er stellte fest, dass die Richtlinie 2014/24/EU nicht für Maßnahmen gilt, die im Rahmen der EU-Außenhilfe durchgeführt werden. Nach Ansicht der Kommission gelten nur Titel V der EU-Haushaltsordnung [5], die Verordnung(en) des betreffenden Instruments und der Praktische Leitfaden für Vertragsverfahren im Rahmen des auswärtigen Handelns der Europäischen Union (PRAG) [6] für solche Arten von Maßnahmen.

4. In einem weiteren Schriftwechsel mit dem Beschwerdeführer wiederholte die Kommission ihren Standpunkt.

5. Der Beschwerdeführer wandte sich am 21. Dezember 2017 an den Bürgerbeauftragten und machte geltend, dass die Kommission zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass die Richtlinie 2014/24/EU nicht auf Maßnahmen anwendbar sei, die im Rahmen der EU-Außenhilfe durchgeführt würden.

Feststellungen des Europäischen Bürgerbeauftragten

6. Die Richtlinie 2014/24/EU enthält Vorschriften für die Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber der Mitgliedstaaten [7]. Die Richtlinie gilt nicht für von den EU-Organen eingeleitete öffentliche Vergabeverfahren. Stattdessen gilt, wie die Kommission zutreffend festgestellt hat, die EU-Haushaltsordnung, in der die Vorschriften für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Union festgelegt sind, für solche Verfahren. Die EU-Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge finden sich in Titel V [8] der genannten Richtlinie.

7. Daher ist die Bürgerbeauftragte der Auffassung, dass die Antwort der Kommission korrekt ist und mit den geltenden Rechtsvorschriften im Einklang steht.

8. Somit ist in diesem Fall kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit aufgetreten.[9]

 

Lambros Papadias

Leiter des Referats Anfragen – Referat 3

Straßburg, 03.10.2018

 

 

 

[1] Das „verhandelte Verfahren“ ist eine der verschiedenen Arten von EU-Vergabeverfahren. In einem Verhandlungsverfahren lädt die Behörde mindestens drei Unternehmen ein, mit denen sie die Vertragsbedingungen aushandeln wird. Siehe https://europa.eu/youreurope/business/public-tenders/rules-procedures/index_en.htm und Artikel 2.6.8 des Praktischen Leitfadens zu Vertragsverfahren für ein auswärtiges Handeln der Europäischen Union (PRAG), http://ec.europa.eu/europeaid/prag/document.do?nodeNumber=2.6.8

[2] Im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ (früher als „wettbewerbliches Verhandlungsverfahren“ bezeichnet) fordert der öffentliche Auftraggeber mindestens drei Bewerber seiner Wahl auf, Angebote einzureichen. Die Bewertung (einschließlich der Einsetzung eines Bewertungsausschusses) und die Auftragsvergabe richten sich nach den Regeln des offenen Verfahrens. Siehe Artikel 2.6.4 des PRAG, http://ec.europa.eu/europeaid/prag/document.do?nodeNumber=2.6.4

[3] Der „wettbewerbliche Dialog“ wird häufig für komplexe Verträge wie große Infrastrukturprojekte verwendet, bei denen die Behörde die technischen Spezifikationen zu Beginn nicht festlegen kann. Die Behörde muss mindestens drei Bewerber zu einem Dialog einladen, in dem die endgültigen technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte festgelegt werden. Siehe https://europa.eu/youreurope/business/public-tenders/rules-procedures/index_en.htm und Artikel 2.6.7 des PRAG, http://ec.europa.eu/europeaid/prag/document.do?nodeNumber=2.6.7.

[4] Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65).

[5] Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1).

[6] Das PRAG ist der praktische Leitfaden zu den Vergabeverfahren für das auswärtige Handeln der Europäischen Union, der unter http://ec.europa.eu/europeaid/prag/ abrufbar ist.

[7] Vgl. Art. 1 der Richtlinie 2014/24/EU und Präambel 29 dieser Richtlinie.

[8] Siehe auch Artikel 190 der EU-Haushaltsordnung über die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des auswärtigen Handelns, in dem auch auf Titel V der EU-Haushaltsordnung Bezug genommen wird.

[9] Diese Beschwerde wurde gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Annahme von Durchführungsbestimmungen im Rahmen einer delegierten Fallbearbeitung behandelt.

 

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!