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Weigerung der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit Aufnahmebedingungen in mehreren zyprischen Migrationsmanagementeinrichtungen zu gewähren

Der Beschwerdeführer ersuchte die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA), der Öffentlichkeit Zugang zu Dokumenten im Zusammenhang mit den Aufnahmebedingungen in mehreren zyprischen Migrationsmanagementeinrichtungen zu gewähren. Die EUAA ermittelte 76 Dokumente, die in den Anwendungsbereich des Antrags fallen, und verweigerte den Zugang zu allen bis auf zwei Dokumente. Dabei berief sich die EUAA auf Ausnahmen nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang zu Dokumenten und argumentierte, dass die Offenlegung die öffentliche Sicherheit, personenbezogene Daten und ihren Entscheidungsprozess beeinträchtigen könnte.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung ein und prüfte die betreffenden Dokumente. Sie war von den Argumenten der EUAA nicht überzeugt und schlug vor, dass die Agentur den Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten erheblich verbessern würde.

Die EUAA akzeptierte den Vorschlag des Bürgerbeauftragten und gewährte dem Beschwerdeführer breiten Zugang zu 64 der verbleibenden 74 Dokumente. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die positive Reaktion der EUAA und schloss die Untersuchung ab.

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