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Versäumnis, zu antworten
Fall 1585/2014/JAS - Geöffnet am Donnerstag | 09 Oktober 2014 - Entscheidung vom Montag | 06 Juni 2016 - Betroffene Institution Europäischer Auswärtiger Dienst ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Frankreich
Behauptung(en)
Der Sonderbeauftragte hat es zu Unrecht versäumt, die Bewerber über die wesentlichen Schritte im Einstellungsverfahren auf dem Laufenden zu halten.
Forderung(en)
Künftig sollte der Sonderbeauftragte die Bewerber über die wesentlichen Schritte im Einstellungsverfahren auf dem Laufenden halten.