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Angebliche Unregelmäßigkeiten in einem Ausschreibungsverfahren

Behauptung(en)

1) Die Kommission habe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, indem sie die Bieter aufgefordert habe, Fallstudie 2 vorzulegen, deren Umfang einem Projekt ähnlich sei, an dessen Durchführung der erfolgreiche Bieter teilgenommen habe.

2) Die Kommission hat es versäumt, dem Beschwerdeführer die Namen der Mitglieder des Bewertungsausschusses mitzuteilen.

Forderung(en)

Die Kommission sollte den dem Beschwerdeführer entstandenen Schaden beheben.  

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