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Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Angebliche Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit einer Prüfung
Fall 1205/2013/JF - Geöffnet am Dienstag | 23 Juli 2013 - Entscheidung vom Donnerstag | 05 März 2015 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Schweden
Behauptung(en)
Die Kommission hat es versäumt, die betreffende Prüfung objektiv und im Einklang mit den geltenden Vorschriften durchzuführen.
Forderung(en)
1) Die Kommission sollte die Prüfung objektiv überprüfen und die Feststellungen korrigieren.
2) Die Kommission sollte dem Beschwerdeführer 42 103,74 EUR zuzüglich Verzugszinsen zahlen.