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Ombudsfrau fordert Kommission auf, die Erfassung der KI-Nutzung bei der Bewertung von Projekten für EU-Mittel zu verbessern
News - Date Friday | 30 October 2026
Case 2979/2025/MIK - Opened on Wednesday | 04 February 2026 - Decision on Wednesday | 28 October 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Poland
Complaint submitted
14/10/2025Analysis of the complaint
15/10/2025Inquiry ongoing
04/02/2026Inquiry outcome
28/10/2026
Die Bürgerbeauftragte Anjinho hat die Europäische Kommission aufgefordert, die Rechenschaftspflicht und Transparenz bei der Nutzung von KI durch externe Sachverständige, die Anträge auf EU-Finanzierungsprogramme bewerten, weiter zu stärken.
Die Ombudsfrau würdigte die jüngste Aktualisierung des Verhaltenskodex der Kommission für Bewerter, in dem nun festgelegt ist, dass KI nur für Nebenaufgaben verwendet und dokumentiert werden sollte, als Verbesserung, wies jedoch darauf hin, dass sie weiter gehen müsse.
Sie forderte die Kommission auf, eine detailliertere Aufzeichnung durch die Bewerter zu prüfen, einschließlich der Frage, ob KI zu welchem Zweck verwendet wurde und welchen spezifischen Beitrag sie leistete. Um eine bessere Aufsicht zu gewährleisten, sollten diese Informationen den einschlägigen EU-Finanzierungseinrichtungen proaktiv zusammen mit den Überprüfungen der Bewerter zur Verfügung gestellt werden.
Der Vorschlag der Bürgerbeauftragten folgte auf eine Beschwerde eines Unternehmens, dessen Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe abgelehnt wurde. Der Beschwerdeführer focht das Ergebnis mit der Begründung an, dass die Bewertung von KI durchgeführt worden sei.
Die Ombudsfrau stellte fest, dass die Europäische Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA) als Reaktion auf die Argumente des Beschwerdeführers klare und angemessene Erläuterungen gegeben habe, einschließlich der Feststellung, dass der begrenzte Einsatz von KI bei der Bewertung des Vorschlags des Beschwerdeführers akzeptabel sei.
Die Bürgerbeauftragte entschied jedoch, dass es wichtig sei, den allgemeinen Einsatz von KI durch Sachverständige zu untersuchen, die die Kommission, die EISMEA und andere Agenturen beraten. Sie bittet die Kommission um Informationen zu diesem Thema, da sie die EU-Finanzierungsprogramme überwacht und die Regeln für externe Sachverständige festlegt.
Die Untersuchung ergab, dass die derzeitige Situation, in der einschlägige Experten nur als Reaktion auf eine bestimmte Beschwerde um die Dokumentation ihrer KI-Nutzung gebeten werden, möglicherweise nicht zuverlässig genug ist.
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission gebeten, bis Ende April 2027 auf ihre Feststellungen zu antworten und alle Maßnahmen darzulegen, die sie als Reaktion auf ihren Vorschlag ergriffen hat.
Hintergrund
Das Programm „Accelerator“ des Europäischen Innovationsrats ist ein Finanzierungsprogramm im Rahmen von Horizont Europa, das Start-up-Unternehmen und KMU unterstützt.
Der Beschwerdeführer beantragte 2023 Mittel im Rahmen dieses Programms, deren Antrag 2024 abgelehnt wurde. Unzufrieden mit den Antworten der EISMEA auf ihre Beschwerden wandte sich der Beschwerdeführer im Oktober 2025 an das Amt der Bürgerbeauftragten.