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Ombudsfrau eröffnet Untersuchung zum Einsatz von KI bei der Bewertung von EU-Finanzierungsvorschlägen
News - Date Friday | 06 February 2026
Case 2979/2025/MIK - Opened on Wednesday | 04 February 2026 - Decision on Wednesday | 28 October 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Poland
Complaint submitted
14/10/2025Analysis of the complaint
15/10/2025Inquiry ongoing
04/02/2026Inquiry outcome
28/10/2026
Die Europäische Ombudsfrau Teresa Anjinho hat eine Untersuchung zu den Maßnahmen eingeleitet, die den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) durch externe Sachverständige bei der Bewertung von EU-Finanzierungsvorschlägen regeln. Im Mittelpunkt der Untersuchung wird die Frage stehen, ob die betreffenden Organe ausreichende Garantien für die Nutzung von KI eingeführt haben.
Im Anschluss an eine Beschwerde eines polnischen Unternehmens im Zusammenhang mit der Bewertung eines Vorschlags für eine Finanzierung im Rahmen des EIC-Accelerator-Programms „Horizont Europa“ hat die Bürgerbeauftragte der Europäischen Kommission und der Exekutivagentur für den Europäischen Innovationsrat und KMU (EISMEA) eine Reihe von Fragen gestellt.
Die Fragen betreffen Fragen wie die geltenden Vorschriften für den Einsatz von KI durch Expertenbewerter, die Art und Weise, wie die Kommission und die EISMEA die Risiken und Chancen von Bewertern bewerten, die KI-Instrumente von Drittanbietern einsetzen, und ob Bewerter verpflichtet sind, ihren Einsatz von KI offenzulegen.
Im Rahmen der Untersuchung plant die Bürgerbeauftragte auch, einige Dokumente zu prüfen, die die EISMEA und die Kommission in Bezug auf die KI-Nutzung durch externe Sachverständige aufbewahren könnten.
Hintergrund
Das polnische Unternehmen, das die Beschwerde einreichte, behauptete, dass die externen Sachverständigen, die seinen Vorschlag für EISMEA bewerteten, Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) von Drittanbietern in einer Weise eingesetzt hätten, die die Bewertung unfair gemacht habe.
Sie argumentierte auch, dass klarere Regeln für die Nutzung von KI-Systemen durch Projektbewerter festgelegt werden sollten.