- DE Deutsch
Machine translations can contain errors potentially reducing clarity and accuracy; the Ombudsman accepts no liability for any discrepancies. For the most reliable information and legal certainty, please refer to the source version in English linked above.
For more information please consult our language and translation policy.
Wie die Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und der KMU (EISMEA) und die Europäische Kommission sicherstellen, dass der Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) durch externe Sachverständige mit ihren Aufgaben als Bewerter von Anträgen auf Horizont-Mittel vereinbar ist
Case 2979/2025/MIK - Opened on Wednesday | 04 February 2026 - Decision on Wednesday | 28 October 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Poland
Complaint submitted
14/10/2025Analysis of the complaint
15/10/2025Inquiry ongoing
04/02/2026Inquiry outcome
28/10/2026
Der Beschwerdeführer, ein Unternehmen, das einen Vorschlag im Rahmen des EIC-Accelerator-Programms „Horizont Europa“ vorgelegt hat, äußerte Bedenken hinsichtlich der Bewertung seines Vorschlags durch die Exekutivagentur des Europäischen Innovationsrats und der KMU (EISMEA). Sie befürchteten unter anderem, dass die externen Sachverständigen, die ihren Vorschlag für die EISMEA bewerteten, Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) von Drittanbietern in einer Weise eingesetzt hätten, die die Bewertung ungerecht gemacht habe. Der Beschwerdeführer argumentierte auch, dass klarere Regeln für die Nutzung von KI-Systemen durch Projektbewerter festgelegt werden sollten.
Der Bürgerbeauftragte fand keine Gründe für die Einleitung einer Untersuchung darüber, wie die EISMEA den Vorschlag des Beschwerdeführers bewertet hatte, da die Agentur diesbezüglich klare und angemessene Erläuterungen vorlegte. Sie leitete jedoch eine Untersuchung zu den Vorschriften für die Nutzung von KI-Systemen durch Bewerter im Rahmen der von der EISMEA durchgeführten EU-Programme ein und untersuchte, wie transparent die Agentur in Bezug auf diesen Einsatz von KI ist. Da die Europäische Kommission einige der bestehenden Vorschriften zu diesem Thema angenommen hat, beschloss die Bürgerbeauftragte, die Untersuchung sowohl gegen EISMEA als auch gegen die Kommission einzuleiten.
In einem ersten Schritt stellte der Bürgerbeauftragte eine Reihe von Fragen an beide Gremien und versuchte, ein Treffen mit ihnen zu organisieren. Sie bemühte sich auch, bestimmte Dokumente der Kommission und der EISMEA in Bezug auf den Einsatz von KI durch externe Sachverständige, die sie in ähnlichen Fällen beraten, zu prüfen.