FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Easy to read
  • Text size

You have a complaint against an EU institution or body?

Current language: 
  • Deutsch
Source language: 
Available languages: 
The translation of this page has been generated by machine translation.
Machine translations can contain errors potentially reducing clarity and accuracy; the Ombudsman accepts no liability for any discrepancies. For the most reliable information and legal certainty, please refer to the source version in English linked above.
For more information please consult our language and translation policy.

Ombudsfrau fordert Kommission auf, Ziele der KI-Verordnung für Energieverbrauchsdaten zu erreichen

Nach Abschluss einer Untersuchung zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck und zum Energieverbrauch forderte die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho die Europäische Kommission auf, weiterhin technische Lösungen zu verbessern, damit KI-Anbieter den Energieverbrauch ihrer Modelle besser einschätzen und die in der KI-Verordnung der EU festgelegten Ziele erreichen können.

Die Untersuchung der Bürgerbeauftragten erfolgte im Anschluss an eine Beschwerde eines Mitglieds des Europäischen Parlaments, das Bedenken hinsichtlich möglicher Diskrepanzen hinsichtlich des Energieverbrauchs zwischen dem KI-Gesetz und Leitlinien zur Unterstützung seiner Umsetzung für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck – dem Verhaltenskodex – geäußert hatte.

In ihren Feststellungen räumte die Bürgerbeauftragte ein, dass der Verhaltenskodex nur eine vorübergehende Maßnahme sei, um die Einhaltung der KI-Verordnung sicherzustellen. Sie betont, dass die Kommission verpflichtet sei, die Leistung des Kodex regelmäßig zu überwachen und zu bewerten und seine Überprüfung und Anpassung erforderlichenfalls zu fördern. Der Kodex kann letztlich durch gezielte Instrumente wie harmonisierte Normen ersetzt werden.

Hintergrund

Die KI-Verordnung verpflichtet Anbieter von KI mit allgemeinem Verwendungszweck, die technische Dokumentation über ihre Modelle, einschließlich Informationen über den Energieverbrauch, auf dem neuesten Stand zu halten. Wenn dem Anbieter eines Modells die Informationen fehlen, die für die Schätzung des Energieverbrauchs erforderlich sind, können sie nach dem aktuellen Verhaltenskodex erklären, welche Informationen ihnen nicht vorliegen. Das Amt für künstliche Intelligenz der Kommission wird dann seine eigene Bewertung auf der Grundlage der Erläuterungen vornehmen, die es vom Anbieter des Modells zu den fehlenden Informationen sowie zu anderen ihm zur Verfügung stehenden Daten erhält.

 

What did you think of this automatic translation? Give us your opinion!