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Ombudsfrau bittet Kommission um Klarheit über Leitlinien zur Unterstützung der Umsetzung des KI-Gesetzes
News - Date Tuesday | 24 February 2026
Case 3162/2025/MIK - Opened on Thursday | 19 February 2026 - Decision on Tuesday | 06 October 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Belgium
Complaint submitted
29/10/2025Analysis of the complaint
29/10/2025Inquiry ongoing
19/02/2026Inquiry outcome
06/10/2026
Die Europäische Bürgerbeauftragte hat die Europäische Kommission aufgefordert, mehr Klarheit über die Leitlinien zu schaffen, die die Umsetzung des KI-Gesetzes unterstützen sollen, nachdem ein Beschwerdeführer auf mögliche Diskrepanzen zwischen den Anforderungen des Gesetzes und dem Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck hingewiesen hatte.
Der Beschwerdeführer, ein Mitglied des Europäischen Parlaments, hatte sich mit der Kommission in Verbindung gesetzt, da das KI-Gesetz die Anbieter zwar verpflichtet, aktuelle Informationen über den Energieverbrauch, der in KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck verwendet wird, einschließlich ihrer Entwicklung, aufrechtzuerhalten, der Verhaltenskodex sie jedoch unter bestimmten Umständen von dieser Verpflichtung auszunehmen scheint.
Der Beschwerdeführer wandte sich an die Ombudsfrau, nachdem die Kommission erklärt hatte, dass sich ihre Rolle darauf beschränke, zu entscheiden, ob der Kodex insgesamt angemessen sei oder nicht, und nicht, wie die Beschwerdeführerin vorgeschlagen hatte, den Kodex zu ändern, um ihn mit dem KI-Gesetz in Einklang zu bringen. Der Beschwerdeführer schlug ferner vor, dass die Kommission den Kodex im Wege eines Durchführungsrechtsakts billigen sollte, um sicherzustellen, dass er EU-weit einheitlich angewandt wird.
Bei der Einleitung der Untersuchung forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, die spezifischen Bedenken des Beschwerdeführers in Bezug auf die Anforderungen an die Berichterstattung über den Energieverbrauch auszuräumen und ihren Standpunkt klarzustellen, dass sie nicht befugt ist, einzelne Elemente des Kodex zu bewerten.
Die Bürgerbeauftragte fragte die Kommission auch nach der Begründung, die sie anwenden würde, wenn sie darüber entscheiden würde, ob sie den Verhaltenskodex durch den Erlass eines Durchführungsrechtsakts billigen würde, der ihm in der EU „allgemeine Gültigkeit“ verleihen würde.
Sie beantragt, dass bis zum 20. März 2026 eine erste Sitzung zur Erörterung dieser Fragen stattfinden solle.
Hintergrund
Das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz trat im August 2024 in Kraft und soll regeln, wie KI-Systeme entwickelt und genutzt werden.
Der Verhaltenskodex ist eine Reihe von Leitlinien, die von Interessenträgern, einschließlich der Industrie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, ausgearbeitet wurden, um Anbietern von KI-Systemen dabei zu helfen, die Anforderungen des KI-Gesetzes zu erfüllen.