FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Easy to read
  • Text size

You have a complaint against an EU institution or body?

Current language: 
  • Deutsch
Source language: 
Available languages: 
The translation of this page has been generated by machine translation.
Machine translations can contain errors potentially reducing clarity and accuracy; the Ombudsman accepts no liability for any discrepancies. For the most reliable information and legal certainty, please refer to the source version in English linked above.
For more information please consult our language and translation policy.

Ombudsfrau bittet Kommission um Klarheit über Leitlinien zur Unterstützung der Umsetzung des KI-Gesetzes

Die Europäische Bürgerbeauftragte hat die Europäische Kommission aufgefordert, mehr Klarheit über die Leitlinien zu schaffen, die die Umsetzung des KI-Gesetzes unterstützen sollen, nachdem ein Beschwerdeführer auf mögliche Diskrepanzen zwischen den Anforderungen des Gesetzes und dem Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck hingewiesen hatte.

Der Beschwerdeführer, ein Mitglied des Europäischen Parlaments, hatte sich mit der Kommission in Verbindung gesetzt, da das KI-Gesetz die Anbieter zwar verpflichtet, aktuelle Informationen über den Energieverbrauch, der in KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck verwendet wird, einschließlich ihrer Entwicklung, aufrechtzuerhalten, der Verhaltenskodex sie jedoch unter bestimmten Umständen von dieser Verpflichtung auszunehmen scheint.

Der Beschwerdeführer wandte sich an die Ombudsfrau, nachdem die Kommission erklärt hatte, dass sich ihre Rolle darauf beschränke, zu entscheiden, ob der Kodex insgesamt angemessen sei oder nicht, und nicht, wie die Beschwerdeführerin vorgeschlagen hatte, den Kodex zu ändern, um ihn mit dem KI-Gesetz in Einklang zu bringen. Der Beschwerdeführer schlug ferner vor, dass die Kommission den Kodex im Wege eines Durchführungsrechtsakts billigen sollte, um sicherzustellen, dass er EU-weit einheitlich angewandt wird.

Bei der Einleitung der Untersuchung forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, die spezifischen Bedenken des Beschwerdeführers in Bezug auf die Anforderungen an die Berichterstattung über den Energieverbrauch auszuräumen und ihren Standpunkt klarzustellen, dass sie nicht befugt ist, einzelne Elemente des Kodex zu bewerten.

Die Bürgerbeauftragte fragte die Kommission auch nach der Begründung, die sie anwenden würde, wenn sie darüber entscheiden würde, ob sie den Verhaltenskodex durch den Erlass eines Durchführungsrechtsakts billigen würde, der ihm in der EU „allgemeine Gültigkeit“ verleihen würde.

Sie beantragt, dass bis zum 20. März 2026 eine erste Sitzung zur Erörterung dieser Fragen stattfinden solle.

Hintergrund

Das EU-Gesetz über künstliche Intelligenz trat im August 2024 in Kraft und soll regeln, wie KI-Systeme entwickelt und genutzt werden.

Der Verhaltenskodex ist eine Reihe von Leitlinien, die von Interessenträgern, einschließlich der Industrie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, ausgearbeitet wurden, um Anbietern von KI-Systemen dabei zu helfen, die Anforderungen des KI-Gesetzes zu erfüllen.

What did you think of this automatic translation? Give us your opinion!