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Wie die Europäische Kommission die Energieverbrauchsbestimmungen des Verhaltenskodex im Zusammenhang mit der KI-Verordnung bewertet hat
Case 3162/2025/MIK - Opened on Thursday | 19 February 2026 - Decision on Tuesday | 06 October 2026 - Institution concerned European Commission ( No further inquiries justified ) - Country Belgium
Complaint submitted
29/10/2025Analysis of the complaint
29/10/2025Inquiry ongoing
19/02/2026Inquiry outcome
06/10/2026
Der Beschwerdeführer, ein Mitglied des Europäischen Parlaments, äußerte gegenüber der Europäischen Kommission Bedenken hinsichtlich der Bestimmungen des Verhaltenskodex für die Umsetzung der KI-Verordnung in Bezug auf KI mit allgemeinem Verwendungszweck, insbesondere in Bezug auf den Energieverbrauch. Insbesondere wies er auf angebliche Diskrepanzen zwischen den Anforderungen des Gesetzes an Anbieter von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck und den entsprechenden Bestimmungen des Verhaltenskodex hin, der diese Anbieter bei der Umsetzung des Gesetzes unterstützen soll.
Im Anschluss an eine Untersuchung stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass die Kommission angemessen erläutert hatte, wie ihr Amt für künstliche Intelligenz beabsichtigt, den Energieverbrauch von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck in Situationen zu bewerten, in denen ihrem Anbieter die für eine Schätzung erforderlichen Informationen fehlen. Sie stellte fest, dass die Kommission daher die erforderlichen Zusicherungen gegeben habe, dass sie das zugrunde liegende Ziel der KI-Verordnung in dieser Hinsicht erfüllen werde. Der Bürgerbeauftragte stellte ferner fest, dass der Verhaltenskodex eine vorübergehende Lösung sein soll, die weiter verbessert werden kann und wahrscheinlich durch gezielte Instrumente wie harmonisierte Normen ersetzt werden wird. Infolgedessen schloss der Bürgerbeauftragte die Untersuchung ab.