FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Easy to read
  • Text size

You have a complaint against an EU institution or body?

Current language: 
  • Deutsch
Source language: 
Available languages: 
The translation of this page has been generated by machine translation.
Machine translations can contain errors potentially reducing clarity and accuracy; the Ombudsman accepts no liability for any discrepancies. For the most reliable information and legal certainty, please refer to the source version in English linked above.
For more information please consult our language and translation policy.

Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an den Beschwerdeführer über den Umgang der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde mit dem Wechsel ihres ehemaligen Exekutivdirektors zum CEO einer Lobbygruppe der Finanzindustrie

 

Straßburg, 7.5.2020

Beschwerde 2168/2019/KR

Betrifft: Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten in dem oben genannten Fall, wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde mit dem Wechsel ihres ehemaligen Exekutivdirektors zum CEO einer Lobbygruppe der Finanzindustrie umgegangen ist

Sehr geehrter Herr X,

In der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information eine Kopie meiner Empfehlung, die ich der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde übermittelt habe.

Meine Empfehlung lautet wie folgt:

  • Für die Zukunft sollte sich die EBA erforderlichenfalls auf die Möglichkeit berufen, ihren leitenden Mitarbeitern zu verbieten, bestimmte Positionen nach ihrer Amtszeit zu übernehmen. Ein solches Verbot sollte beispielsweise auf zwei Jahre befristet sein.
  • Um den leitenden Mitarbeitern Klarheit zu verschaffen, sollte die EBA Kriterien festlegen, wann sie solche Schritte in Zukunft verbieten wird. Bewerber um höhere EBA-Stellen sollten bei ihrer Bewerbung über die Kriterien informiert werden.
  • Die EBA sollte interne Verfahren einführen, damit ihr Zugang zu vertraulichen Informationen mit sofortiger Wirkung unterbrochen wird, sobald bekannt ist, dass ein Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz wechselt.

 

Ich habe die Europäische Bankenaufsichtsbehörde gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 31. August 2020 zu übermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Emily O'Reilly

Europäischer Bürgerbeauftragter

 

Anlage: Empfehlung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde in der Sache 2168/2019/KR.

What did you think of this automatic translation? Give us your opinion!