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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an den Beschwerdeführer über den Umgang der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde mit dem Wechsel ihres ehemaligen Exekutivdirektors zum CEO einer Lobbygruppe der Finanzindustrie
Correspondence - Date Thursday | 07 May 2020
Case 2168/2019/KR - Opened on Thursday | 16 January 2020 - Recommendation on Thursday | 07 May 2020 - Decision on Wednesday | 18 November 2020 - Institution concerned European Banking Authority ( Recommendation agreed by the institution ) - Country Denmark
Straßburg, 7.5.2020
Beschwerde 2168/2019/KR
Betrifft: Empfehlung des Europäischen Bürgerbeauftragten in dem oben genannten Fall, wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde mit dem Wechsel ihres ehemaligen Exekutivdirektors zum CEO einer Lobbygruppe der Finanzindustrie umgegangen ist
Sehr geehrter Herr X,
In der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information eine Kopie meiner Empfehlung, die ich der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde übermittelt habe.
Meine Empfehlung lautet wie folgt:
- Für die Zukunft sollte sich die EBA erforderlichenfalls auf die Möglichkeit berufen, ihren leitenden Mitarbeitern zu verbieten, bestimmte Positionen nach ihrer Amtszeit zu übernehmen. Ein solches Verbot sollte beispielsweise auf zwei Jahre befristet sein.
- Um den leitenden Mitarbeitern Klarheit zu verschaffen, sollte die EBA Kriterien festlegen, wann sie solche Schritte in Zukunft verbieten wird. Bewerber um höhere EBA-Stellen sollten bei ihrer Bewerbung über die Kriterien informiert werden.
- Die EBA sollte interne Verfahren einführen, damit ihr Zugang zu vertraulichen Informationen mit sofortiger Wirkung unterbrochen wird, sobald bekannt ist, dass ein Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz wechselt.
Ich habe die Europäische Bankenaufsichtsbehörde gebeten, ihre Stellungnahme bis zum 31. August 2020 zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäischer Bürgerbeauftragter
Anlage: Empfehlung an die Europäische Bankenaufsichtsbehörde in der Sache 2168/2019/KR.