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Wie die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit dem Wechsel ihres ehemaligen Exekutivdirektors zum CEO einer Lobbygruppe der Finanzindustrie umging

Die Beschwerde betraf die Entscheidung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), ihrem Exekutivdirektor die Aufnahme einer Position als CEO der Association for Financial Markets in Europe (AFME), einem Verband, der Banken und andere Finanzinstitute vertritt, zu gestatten.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die EBA den Arbeitsplatzwechsel hätte verbieten müssen und dass die von ihr ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten nicht ausreichen, um den damit verbundenen Risiken zu begegnen. Sie stellte ferner fest, dass die EBA, sobald sie über den geplanten Umzug informiert worden sei, dem Exekutivdirektor unverzüglich den Zugang zu vertraulichen Informationen hätte entziehen müssen.

Um diesen Feststellungen im Zusammenhang mit Missständen in der Verwaltungstätigkeit zu begegnen, empfahl der Bürgerbeauftragte der EBA, i) erforderlichenfalls künftig leitenden Bediensteten zu verbieten, bestimmte Positionen nach ihrer Amtszeit zu übernehmen; ii) Festlegung von Kriterien für den Zeitpunkt, zu dem solche Umzüge verboten werden, um den Bediensteten Klarheit zu verschaffen; und iii) interne Verfahren einzuführen, damit, sobald bekannt ist, dass ein Bediensteter in eine andere Stelle wechselt, sein Zugang zu vertraulichen Informationen mit sofortiger Wirkung entzogen wird.

Die EBA reagierte positiv auf die Empfehlungen und wies darauf hin, dass sie in Zukunft beabsichtige, leitenden Mitarbeitern zu verbieten, bestimmte Positionen zu übernehmen, wenn sie die EBA verlassen. Die EBA hat auch ein Verfahren zur Bewertung der Verpflichtungen des Personals nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und eine Strategie angenommen, mit der sie den Zugang zu vertraulichen Informationen für Mitarbeiter aussetzen wird, von denen bekannt ist, dass sie in den Privatsektor wechseln. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die von der EBA unternommenen Schritte und schloss den Fall ab.

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