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Ombudsfrau fordert Kommission auf, Dalli-Dokumente zu veröffentlichen
Pressemitteilung Nr. 10/2014 - Datum Freitag | 11 April 2014
Fall 257/2013/OV - Geöffnet am Dienstag | 05 März 2013 - Empfehlung vom Mittwoch | 09 April 2014 - Entscheidung vom Donnerstag | 11 September 2014 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kritische Anmerkung , Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Belgien
Die Europäische Ombudsfrau, Emily O'Reilly, hat die Europäische Kommission aufgefordert, Briefe und interne Notizen zu veröffentlichen, die im Zusammenhang mit dem Rücktritt des früheren Kommissars John Dalli (Oktober 2012) verfasst wurden. Zuvor hatte sich eine Nicht-Regierungsorganisation beschwert, der die Kommission den Zugang zu den Dokumenten verweigerte. Die Ombudsfrau hat im Rahmen ihrer Untersuchung die Akten eingesehen.
Emily O'Reilly erklärte: "Die Argumente der Kommission, warum sie die Dokumente nicht freigeben will, sind nicht überzeugend. Die Freigabe würde der Öffentlichkeit beweisen, dass die Kommission diesen Fall mit höchster Sorgfalt behandelt hat und Transparenz-Standards für künftige Fälle von ähnlich großem öffentlichen Interesse setzt."
Argumente der Kommission für Nicht-Veröffentlichung "nicht überzeugend"
Corporate Europe Observatory beschwerte sich im Januar 2013 über die Weigerung der Kommission, zwei Briefe vom früheren Kommissar Dalli an den Kommissions-Präsidenten Barroso und zwei interne Notizen über Treffen zwischen Barroso und Dalli zu veröffentlichen.
Die Kommission begründete ihre Weigerung mit der Notwendigkeit, eine Untersuchung der maltesischen Behörden und ihre eigenen Folge-Maßnahmen zu schützen.
Die Ombudsfrau nahm Akteneinsicht und kam zu dem Schluss, dass die Argumente der Kommission nicht überzeugend sind. Die Dokumente wurden weder als Beweismaterial an die maltesischen Behörden geschickt, noch enthielten sie Informationen, die der Öffentlichkeit nicht schon bekannt waren. Der Ombudsfrau zufolge konnte die Kommission nicht erklären, wie die Freigabe der Dokumente die Untersuchung der maltesischen Behörden und ihre eigenen Folge-Maßnahmen untergraben könnte. Die Kommission muss spätestens bis zum 31. Juli 2014 antworten.
Ihre vollständige Empfehlung ist erhältlich unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/draftrecommendation.faces/en/54021/html.bookmark
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