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Bürgerbeauftragter: Berliner Erklärung sollte Verpflichtung zu guter Verwaltung enthalten

Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat vorgeschlagen, dass das Prinzip der guten Verwaltung eine wichtige Rolle in der Berliner Erklärung spielen sollte, die derzeit von der deutschen EU-Präsidentschaft anlässlich des 50. Jubiläums der römischen Verträge vorbereitet wird. In einem Brief an die EU-Ratsvorsitzende, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, erklärte der Bürgerbeauftragte, "dass Qualitätsmängel bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene den praktischen Nutzen der europäischen Zusammenarbeit für die Bürger einschränken. Die Förderung guter Verwaltungspraxis verdient deshalb einen zentralen Platz auf einer bürgerorientierten Tagesordnung."

Dem Bürgerbeauftragten zufolge bedeutet "gute Verwaltungspraxis":

  • Eine bürgerorientierte Verwaltung
    Eine bürgerorientierte Verwaltung arbeitet unparteiisch, fair und in einem vernünftigen Zeitrahmen. Sie vermeidet unnötige Bürokratie und reduziert Verwaltungskosten für Bürger und Unternehmen auf ein Minimum. In den vergangenen Jahren wurden in den EU-Organen und -Institutionen bedeutende Fortschritte bei der Schaffung einer Dienstleistungs-Kultur gemacht. Es muss jedoch noch mehr getan werden.

  • Eine offene und rechenschaftspflichtige Verwaltung
    Transparenz und Rechenschaftspflicht gehören eng zusammen und sind von zentraler Bedeutung, um mehr Vertrauen der Bürger in die Europäische Union zu erreichen. Ein besserer Zugang zu Informationen und offenere Entscheidungs-Prozesse sollten gewährleistet werden.

  • Eine ergebnisorientierte Verwaltung
    EU-Recht sollte von allen öffentlichen Verwaltungen der Europäischen Union umgesetzt werden, damit die Bürger in den vollen Genuss ihrer Rechte unter der EU-Gesetzgebung kommen. Bei Problemen müssen schnelle und effektive Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte erhält jedes Jahr mehrere Tausend Beschwerden von Bürgern, Unternehmen, Verbänden, Interessengruppen oder regionalen Behörden. Zu den gerügten Verwaltungsmissständen gehörten: Mangelnde Transparenz, Verweigerung von Informationen, Ungerechtigkeit, Machtmissbrauch, Diskriminierung, Verfahrensfehler oder vermeidbare Verzögerungen.

Den Brief an Bundeskanzlerin Merkel finden Sie unter:

http://www.ombudsman.europa.eu/resources/otherdocument.faces/de/3893/html.bookmark

 

 

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