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Brief des Europäischen Bürgerbeauftragten an die amtierende EU-Ratspräsidentin, die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, zur Berliner Erklärung
Letter - Date Monday | 12 February 2007
Straßburg, den 12.02.2007
Frau Dr. Angela Merkel
Bundeskanzlerin
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Strasse 1
D - 0557 Berlin
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
Ich schreibe Ihnen wegen der "Berliner Erklärung", die derzeit von der deutschen EU-Präsidentschaft anlässlich des 50. Jubiläums der Römischen Verträge vorbereitet wird. Die Erklärung bietet die einzigartige Gelegenheit, die Anliegen der europäischen Bürger ganz oben auf die Tagesordnung der Europäischen Union zu setzen. Als Europäischer Bürgerbeauftragter weiß ich, dass Qualitätsmängel bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltungen auf europäischer und mitgliedstaatlicher Ebene den praktischen Nutzen der europäischen Zusammenarbeit für die Bürger einschränken. Die Förderung guter Verwaltungspraxis verdient deshalb einen zentralen Platz auf einer bürgerorientierten Tagesordnung und sollte eine wichtige Rolle in der Erklärung spielen.
Gute Verwaltungspraxis bedeutet:
- Eine bürgerorientierte Verwaltung
In den vergangenen Jahren wurden in den EU-Organen und -Institutionen bedeutende Fortschritte bei der Schaffung einer Dienstleistungs-Kultur für Bürger gemacht. Es muss jedoch noch mehr getan werden. - Eine offene und rechenschaftspflichtige Verwaltung
Transparenz und Rechenschaftspflicht gehören eng zusammen und sind von zentraler Bedeutung, um mehr Vertrauen der Bürger in die Europäische Union zu erreichen. - Eine ergebnisorientierte Verwaltung
EU-Recht sollte von allen öffentlichen Verwaltungen der Europäischen Union umgesetzt werden, damit die Bürger in den vollen Genuss ihrer Rechte unter der EU-Gesetzgebung kommen. Bei Problemen müssen schnelle und effektive Rechtsmittel zur Verfügung stehen.
Ich glaube, dass wir mit der Einbeziehung guter Verwaltungspraxis in die Liste der gemeinsamen Werte zeigen können, wie sehr uns die Interessen der Bürger am Herzen liegen. Weitere Informationen finden Sie in der Anlage.
Ich freue mich auf unser Treffen am 20. März in Berlin und darüber, mit Ihnen zu diskutieren, wie wir die Europäische Union wieder näher zu den Bürgern bringen und gute Verwaltungspraxis fördern können.
Mit freundlichen Grüßen
Professor Dr. P. Nikiforos DIAMANDOUROS
Anlage: 1
Anhang
Der Europäische Bürgerbeauftragte schlägt vor, dass gute Verwaltungspraxis als zentraler Wert der Europäischen Union in die Berliner Erklärung aufgenommen wird, die derzeit von der deutschen EU-Präsidentschaft anlässlich des 50. Jubiläums der Römischen Verträge vorbereitet wird.
Gute Verwaltungspraxis bedeutet:
Eine bürgerorientierte Verwaltung
Eine bürgerorientierte Verwaltung reduziert Bürokratie auf ein Minimum. Sie stellt sicher, dass Angelegenheiten unparteiisch, fair und in einem vernünftigen Zeitrahmen bearbeitet werden. Die jüngsten Initiativen der Kommission und der deutschen EU-Präsidentschaft, Verwaltungskosten und Bürokratie für Unternehmen zu reduzieren, sind gute Beispiele dafür, wie das Grundrecht der Bürger auf gute Verwaltungspraxis umgesetzt werden kann.
Eine offene und rechenschaftspflichtige Verwaltung
Besserer Zugang zu Informationen und offenere Entscheidungs-Prozesse ermöglichen eine rechenschaftspflichtigere EU-Verwaltung. Der Bürgerbeauftragte unterstützt den Vorschlag von Kommissions-Präsident José Manuel Barroso, Rechenschaftspflicht, und noch spezieller das Prinzip der Transparenz, in die Berliner Erklärung aufzunehmen.
Eine ergebnisorientierte Verwaltung
EU-Recht sollte von allen öffentlichen Verwaltungen in der Europäischen Union umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass Entscheidungen, die in Brüssel getroffen wurden, ordnungsgemäß auf mitgliedstaatlicher Ebene ausgeführt werden. Fortdauerndes Unvermögen, den Bürgern ihre Rechte unter der EU-Gesetzgebung einzuräumen, wird sie nur noch mehr entfremden und den schlechten Eindruck verstärken, den einige bereits haben. Bei Problemen müssen schnelle und effektive Rechtsmittel zur Verfügung stehen. Erst dann werden die Bürger wirklich in der Lage sein, ihre Rechte unter der EU-Gesetzgebung zu genießen.