Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Wie die Europäische Kommission Transparenz, Inklusivität und Rechenschaftspflicht bei der Annahme harmonisierter Normen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz sicherstellt
Eröffnete Fälle
Fall 1974/2025/MIK - Geöffnet am Freitag | 26 September 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Belgien
Beschwerde eingereicht
16/07/2025Analyse der Beschwerde
17/07/2025Laufende Untersuchung
26/09/2025Vorläufiges Ergebnis
Ergebnis der Untersuchung
|
Präsidentin Europäische Kommission |
Sehr geehrter Herr Präsident,
Ich habe eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission vom Corporate Europe Observatory erhalten. Die Beschwerde betrifft die Frage, wie die Kommission sicherstellt, dass die europäischen Normungsorganisationen (ESO), die mit der Entwicklung „harmonisierter Normen“ für künstliche Intelligenz (KI) beauftragt sind, das KI-Gesetz [1] auf transparente, inklusive und rechenschaftspflichtige Weise umsetzen.
Am 22. Mai 2023 erteilte die Kommission zwei europäischen Normungsorganisationen einen Normungsauftrag in Bezug auf KI: das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC).[2] Die Kommission forderte CEN und CENELEC auf, dafür zu sorgen, dass die harmonisierten Normen zur Minimierung der von KI ausgehenden Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte beitragen. Dies bedeutet, dass sich CEN und CENELEC nicht nur mit technischen, sondern auch mit umfassenderen Ermessensentscheidungen in Bezug auf die Gestaltung und Nutzung von Hochrisiko-KI-Systemen befassen müssen, um ein angemessenes Sicherheits- und Grundrechtsschutzniveau in der EU zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang ist der Beschwerdeführer besorgt darüber, dass die Kommission noch nicht sichergestellt hat, dass das Verfahren zur Entwicklung harmonisierter KI-Normen durch CEN und CENELEC inklusiv, transparent und rechenschaftspflichtig ist. Der Beschwerdeführer ist besonders besorgt darüber, dass die Kommission CEN und CENELEC nicht verpflichtet hat, Informationen über die Mitglieder des Gemeinsamen Technischen Ausschusses 21 (im Folgenden „JTC 21“) zu veröffentlichen, der zur Entwicklung der Normen und der Interessen dieser Mitglieder eingesetzt wurde. Der Beschwerdeführer weist ferner darauf hin, dass die Sitzungsprotokolle und andere Dokumente der Arbeitsgruppe nicht öffentlich sind. Darüber hinaus macht der Beschwerdeführer geltend, dass die Kommission es versäumt habe, eine ausgewogene Interessenvertretung für den Prozess der Entwicklung der Normen zu gewährleisten, bei dem, so der Beschwerdeführer, große Technologieunternehmen vorherrschen.
Ich habe beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde einzuleiten.
Obwohl die Kommission auf einige dieser Bedenken geantwortet hat [4], bin ich der Ansicht, dass sie noch nicht alle aufgeworfenen Fragen vollständig behandelt hat. Ich stelle auch fest, dass die Kommission in ihrer Antwort an den Beschwerdeführer erklärt hat, dass sie nicht für das Verfahren und seine Ergebnisse verantwortlich ist, was mit der jüngsten Rechtsprechung schwer in Einklang zu bringen ist.
Daher fordere ich die Kommission auf, bis zum 15. Januar 2026 schriftlich zu dieser Beschwerde und insbesondere zu den in Anlage 1 zu diesem Schreiben aufgeführten Fragen Stellung zu nehmen. Bitte beachten Sie, dass ich beabsichtige, Ihre Antwort mit dem Beschwerdeführer zu teilen und zu veröffentlichen.
Ich habe auch beschlossen, dass die in Anlage 2 zu diesem Schreiben aufgeführten Dokumente eingesehen werden müssen. Informationen oder Dokumente, die die Kommission für vertraulich hält, werden dem Beschwerdeführer oder einer anderen Person nicht ohne vorherige Zustimmung der Kommission offengelegt. [5] Die Kommission wird ersucht, die angeforderten Dokumente bis zum 27. Oktober 2025 vorzulegen.
Bei Fragen können sich die Bediensteten der Kommission an Michał Krajewski, den für diese Untersuchung zuständigen Untersuchungsbeauftragten, wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Teresa Anjinho
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 26.9.2025
Anlage 1: Fragen zur Rolle der Kommission bei der Überwachung der Entwicklung harmonisierter KI-Normen
Hintergrundinformationen
Die Kommission kann die europäischen Normungsorganisationen auffordern, harmonisierte Normen zu entwickeln, um die grundlegenden Sicherheitsanforderungen umzusetzen, die in den EU-Rechtsvorschriften für in der EU in Verkehr gebrachte Produkte festgelegt sind. In der Praxis kann die Einhaltung harmonisierter Normen die einzige Möglichkeit für Wirtschaftsakteure sein, die Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften über die Sicherheit ihrer Produkte nachzuweisen. Aus diesem Grund hat der Gerichtshof kürzlich entschieden, dass, obwohl harmonisierte Normen von europäischen Normungsorganisationen, d. h. privaten Organisationen, entwickelt werden, diese Normen dennoch „Teil des EU-Rechts“sind.[6] Darüber hinaus hat der Gerichtshof klargestellt, dass „die Kommission eine zentrale Rolle im europäischen Normungssystem spielt“.[7] Insbesondere muss die Kommission die Arbeit der europäischen Normungsorganisationen einer „ausführlichen Überwachung“unterziehen [8] und vor der Veröffentlichung eines Verweises auf die harmonisierte Norm im Amtsblatt prüfen, ob diese Norm „die Anforderungen erfüllt, die sie abdecken soll und die in den entsprechenden Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind“[9].
Harmonisierte Normen werden bei der Umsetzung des KI-Gesetzes eine entscheidende Rolle spielen. Mit dem Vorschlag für diesen Rechtsakt hat die Kommission ihren Wunsch zum Ausdruck gebracht, dass die EU weltweit führend im Bereich der sicheren KI wird, indem sie „einen starken Rechtsrahmen auf der Grundlage der Menschenrechte und Grundwerte“bereitstellt [10].
Angesichts der Schlüsselrolle der Kommission im europäischen Normungssystem, wie oben hervorgehoben, fordert die Bürgerbeauftragte die Kommission auf, sich mit den folgenden Fragen zu befassen.
Anfragen an die Kommission
A. Die Rolle der Kommission bei der Überprüfung des Prozesses zur Entwicklung harmonisierter Normen für KI und ihrer Ergebnisse
In ihrer Antwort an den Beschwerdeführer erklärte die Kommission, dass sie viel stärker als in anderen Normungsprozessen am Normungsprozess für KI beteiligt sei. Gleichzeitig erklärte die Kommission, dass sie „nicht verantwortlich [ist] für den Inhalt oder die Art und Weise, in der sie ihn erzeugen“.
Die Bürgerbeauftragte möchte mehr Informationen darüber erhalten, wie die Kommission konkret an der Verwaltung und Überwachung des Normungsprozesses beteiligt ist und wie sie seine Ergebnisse überprüfen wird.
In Bezug auf das Verfahren:
1. Wie kann die Aussage der Kommission über die fehlende Verantwortung für den Prozess und seine Ergebnisse mit dem Urteil James Elliott Construction in Einklang gebracht werden, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass die Kommission die Arbeit der europäischen Normungsorganisationen einer „ausführlichen Überwachung“unterziehen und „die Übereinstimmung der endgültigen Entwürfe der harmonisierten Normen vor ihrer Veröffentlichung in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union“bestätigen muss?[11]
2. Wie stellt die Kommission im Allgemeinen sicher, dass ihre Überwachung im Sinne des oben genannten Urteils hinreichend „detailliert“ ist? Stellt die Kommission sicher, dass die europäischen Normungsorganisationen das Vademekum der Kommission zur europäischen Normung [12] anwenden? Hat die Kommission beispielsweise „Beobachter und Berater für die Normungsarbeit“benannt, wie im Vademekum [13] erwähnt? Wenn ja, welche Dienststellen der Kommission vertreten sie und welche Rolle spielen sie?
In der Sache:
3. Wie wird die Kommission den Inhalt harmonisierter Normen für KI überprüfen? Insbesondere welche Dienststellen der Kommission werden an dieser Überprüfung beteiligt sein, welche Kriterien werden sie anwenden und wie? Verfügt die Kommission über internes Fachwissen, um diese Überprüfung durchzuführen, und welcher Überprüfungsstandard wird angewandt?
4. Wie wird die Kommission etwaige Mängel beheben, die sie in harmonisierten Normen des CEN und des CENELEC festgestellt hat? Wird die Kommission insbesondere erwägen, ihre eigenen „gemeinsamen Spezifikationen“[14] herauszugeben, um mangelhafte harmonisierte Normen zu ersetzen?
5. Hat die Kommission Zwischenprüfungen der vorläufigen Ergebnisse der Arbeiten des CEN und des CENELEC durchgeführt?
B. Die Transparenz des Prozesses
In ihrer Antwort an den Beschwerdeführer teilte die Kommission mit, dass das Sitzungsprotokoll und die Teilnehmerliste des JTC 21 unter den Teilnehmern aufgeteilt werden. Allerdings „kann [das Sitzungsprotokoll] sowohl aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten als auch aus Gründen des Urheberrechts nicht allgemein an die breite Öffentlichkeit weitergegeben werden“.
Dies wirft Fragen nach der Transparenz des Normungsprozesses in Bezug auf die am Prozess beteiligten Teilnehmer, die von ihnen vertretenen Interessen und den Inhalt laufender Diskussionen auf.
Daher möchte der Bürgerbeauftragte weitere Informationen zu folgenden Themen erhalten:
6. Welche Vertraulichkeitsregeln wenden CEN und CENELEC bei der Entwicklung harmonisierter KI-Normen an?
7. Welche Transparenzpraktiken wenden CEN und CENELEC bei der Entwicklung harmonisierter KI-Normen an? Bitte teilen Sie dem Bürgerbeauftragten Verweise auf Informationen mit, die von CEN und CENELEC zu dem betreffenden Verfahren veröffentlicht wurden.
8. Welche Auffassung vertritt die Kommission zu dem Argument des Beschwerdeführers, dass angesichts der Auswirkungen der Standards auf die Grundrechte und des rechtlichen Status der Standards ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung von Informationen über die Mitgliedschaft in JTC 21, die von ihnen vertretenen Interessen und ihre laufenden Arbeiten bestehe?
C. Inklusivität des Normungsprozesses
In ihrer Antwort an den Beschwerdeführer erklärte die Kommission, dass die Inklusivität dieses Prozesses ihre Priorität sei, weshalb sie unter anderem die Finanzierung von Organisationen gemäß Anhang III [15] sicherstelle, um ihre Teilnahme zu ermöglichen. Er erwähnte auch eine von den europäischen Normungsorganisationen organisierte Taskforce für Inklusivität, die Zahlen zu den beteiligten Akteuren liefern soll. Obwohl die Kommission Raum für weitere Verbesserungen einräumte, stellte sie fest, dass die Zahl der Experten aus der Zivilgesellschaft in diesem Normungsprozess außergewöhnlich hoch ist.
Die Bürgerbeauftragte möchte weitere Informationen darüber erhalten, wie die Kommission die Inklusivität des Normungsprozesses in Bezug auf KI gewährleistet:
9. Wie viele Mitglieder des JTC 21 vertreten die Industrie, private Beratungsunternehmen, andere private Einrichtungen, Behörden, Organisationen der Zivilgesellschaft und akademische Einrichtungen? Bitte teilen Sie dem Bürgerbeauftragten diesbezügliche statistische Daten mit.
10. Bitte geben Sie eine Liste der Organisationen gemäß Anhang III an, die sich am Normungsprozess für KI beteiligen.
11. Wie hat das Vademekum zur europäischen Normung Organisationen in Anhang III geholfen, Hindernisse für ihre wirksame Teilnahme am Normungsprozess zu überwinden?
12. Bitte teilen Sie weitere Informationen über die Zusammensetzung und die Arbeit der Taskforce „Inklusivität“ mit.
13. Könnte die Kommission zu dem Vorschlag des Beschwerdeführers Stellung nehmen, Regeln für europäische Normungsorganisationen auf der Grundlage der Regeln für die Expertengruppen der Kommission in Bezug auf die Zusammensetzung von Gruppen, Interessenkonflikte und Transparenz einzuführen [16]?
Anlage 2: Dokumente zur Einsichtnahme
Bitte legen Sie folgende Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
- die Ergebnisse etwaiger Zwischenprüfungen der von CEN und CENELEC erstellten Entwürfe harmonisierter Normen sowie alle Dokumente im Zusammenhang mit diesen Überprüfungen,
- Transparenz- und Vertraulichkeitsregeln oder -strategien, die für die Arbeit des CEN und des CENELEC an den harmonisierten KI-Normen gelten,
- eine Liste der Namen und Zugehörigkeiten (Unternehmen, Behörden, Organisationen usw.) der Mitglieder des JTC 21,
- eine Liste der Namen und Zugehörigkeiten der Mitglieder der Taskforce „Inklusivität“,
- eine Liste der Sitzungen der Taskforce „Inklusivität“, einschließlich Tagesordnungen, Protokollen oder Berichten,
- Ergebnisse der Sitzungen der Taskforce „Inklusivität“, einschließlich aller gefassten Beschlüsse.
[1] Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (ABl. L 2024/1689, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng).
[2] https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2023)3215&lang=de
[4] https://corporateeurope.org/sites/default/files/2025-01/response-CEO-8Jan.pdf
[5] Bitte kennzeichnen Sie dieses Material deutlich mit „Vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.
[6] Urteil des Gerichtshofs vom 5. März 2024, Public.Resource.Org Inc./Kommission, C‑588/21 P, Rn. 80, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=283443&pageIndex=0&doclang=en&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=26696941.
[7] Ebd., Randnr. 72.
[8] Urteil des Gerichtshofs vom 27. Oktober 2016, James Elliott Construction Limited, Rechtssache C‑613/14, Rn. 45, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=184891&pageIndex=0&doclang=en&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=26431641.
[9] Artikel 10 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung (...), ABl. L 316/12, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj/eng.
[10] https://commission.europa.eu/news-and-media/news/ai-act-enters-force-2024-08-01_en
[11] Urteil des Gerichtshofs vom 27. Oktober 2016, James Elliott Construction Limited, Rechtssache C‑613/14, Rn. 45, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=184891&pageIndex=0&doclang=en&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=26431641.
[12] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen: Vademecum on European Standardisation in support of Union Legislation and policies, SWD(2015) 205 final, https://single-market-economy.ec.europa.eu/single-market/european-standards/vademecum-european-standardisation_en.
[13] Wie in seinem Vademekum, ebd., Teil 1, Nummer 4.2.2, S. 12, vorgesehen.
[14] Gemäß Artikel 41 des KI-Gesetzes.
[15] Das heißt, Organisationen, die die Kriterien des Anhangs III der Verordnung 1025/2012 erfüllen (Fußnote 9), wie Organisationen nichtstaatlicher und gemeinnütziger Art.
[16] https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2016)3301&lang=de.