Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
- DE Deutsch
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
Bürgerbeauftragte leitet Untersuchung zur Entwicklung von EU-Standards für künstliche Intelligenz ein
Aktuelles - Datum Dienstag | 30 September 2025
Fall 1974/2025/MIK - Geöffnet am Freitag | 26 September 2025 - Betroffene Institution Europäische Kommission - Land Belgien
Beschwerde eingereicht
16/07/2025Analyse der Beschwerde
17/07/2025Laufende Untersuchung
26/09/2025Vorläufiges Ergebnis
Ergebnis der Untersuchung
Die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho hat eine Untersuchung eingeleitet, wie die Europäische Kommission Transparenz, Inklusivität und Rechenschaftspflicht bei der Annahme harmonisierter Normen für künstliche Intelligenz (KI) sicherstellt.
Die Untersuchung geht auf eine Beschwerde einer zivilgesellschaftlichen Organisation zurück, die davon betroffen ist, dass die Normungsgremien, die für die Entwicklung der Normen für die Kommission zuständig sind, nicht verpflichtet sind, Informationen über die an ihnen arbeitenden Personen offenzulegen, und dass sie die Protokolle ihrer Sitzungen nicht veröffentlichen. Der Beschwerdeführer macht ferner geltend, dass die Kommission es versäumt habe, eine ausgewogene Interessenvertretung im Normungsprozess zu gewährleisten.
In einem ersten Schritt der Untersuchung hat die Bürgerbeauftragte die Kommission gebeten, eine Reihe von Fragen zu beantworten, die beispielsweise die Zusammensetzung der Gruppe, die die Normen ausarbeitet, die von den Normungsgremien angewandten Transparenzvorschriften, die Art und Weise, wie die Kommission den Normungsprozess verwaltet und überwacht, und die Art und Weise, wie sie seine Ergebnisse überprüfen wird, betreffen.
Die Bürgerbeauftragte hat die Kommission auch gebeten, ihrem Untersuchungsteam eine Reihe von Dokumenten zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen.
Hintergrund
Harmonisierte Normen sind europäische Normen, die von einer anerkannten europäischen Normungsorganisation auf Ersuchen der Europäischen Kommission entwickelt wurden. Unternehmen können anhand harmonisierter Normen nachweisen, dass Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften entsprechen, die ihnen den Zugang zum EU-Markt ermöglichen.
Im Mai 2023 erteilte die Kommission zwei privaten europäischen Normungsorganisationen einen Normungsauftrag in Bezug auf die KI-Verordnung: das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC). Die Kommission forderte sie auf, dafür zu sorgen, dass die harmonisierten Normen dazu beitragen, die von KI ausgehenden Risiken für die Sicherheit und die Grundrechte zu minimieren. Dies bedeutet, dass sich diese Organisationen nicht nur mit technischen Fragen befassen müssen, sondern auch mit umfassenderen Ermessensentscheidungen in Bezug darauf, wie Hochrisiko-KI-Systeme konzipiert und verwendet werden sollten, um den Schutz der Grundrechte in der EU sicherzustellen.