Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?
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Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.
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Antrag auf Änderung der „Hauptsprache“ mit dem Ziel der Teilnahme an einem internen Auswahlverfahren
Eröffnete Fälle
Fall 1092/2012/OV - Geöffnet am Freitag | 29 Juni 2012 - Entscheidung vom Mittwoch | 27 August 2014 - Betroffene Institution Europäisches Parlament ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Italien
Behauptung(en)
Das Parlament weigerte sich zu Unrecht, die "Hauptsprache" des Beschwerdeführers von Französisch auf Italienisch zu ändern.
Forderung(en)
1) Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die Reihenfolge ihrer Sprachkenntnisse wie folgt geändert werden sollte: IT, FR, ES, EN, NL, DE;
2) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass ein neues internes Auswahlverfahren organisiert werden sollte.