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Nichtzahlung des dem Beschwerdeführer angeblich geschuldeten Betrags für zwei im Rahmen des Fünften Rahmenprogramms finanzierte Projekte

Behauptung(en)

Die Kommission hat es versäumt, dem Beschwerdeführer 40 829 EUR für die von ihm erbrachten technischen Dienstleistungen zu zahlen.

Forderung(en)

Die Kommission sollte dem Beschwerdeführer 40 829 EUR für die von ihm erbrachten technischen Dienste zahlen.

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