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Gehaltspolitik in Bezug auf örtliche Bedienstete in der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina
Eröffnete Fälle
Fall OI/1/2011/AN - Geöffnet am Mittwoch | 02 Februar 2011 - Entscheidung vom Freitag | 21 Dezember 2012 - Betroffene Institution Europäischer Auswärtiger Dienst ( Kritische Anmerkung , Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
Die Gehälter der örtlichen Bediensteten in der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina wurden unter Verstoß gegen ihre Arbeitsverträge unrechtmäßig gekürzt.
Forderung(en)
Das Nettogehalt des örtlichen Personals in der EU-Delegation in Bosnien und Herzegowina sollte wiederhergestellt und unbezahlte Beträge sollten erstattet werden.