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Die Bürgerbeauftragte fordert Frontex auf, die Achtung der Grundrechte von Migranten bei „Nachbesprechungen“ sicherzustellen.
Aktuelles - Datum Mittwoch | 05 Juli 2023
Fall 1452/2022/MHZ - Geöffnet am Mittwoch | 21 September 2022 - Entscheidung vom Montag | 03 Juli 2023 - Betroffene Institution Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Spanien
Die Bürgerbeauftragte hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) aufgefordert, mehr zu tun, um sicherzustellen, dass die Grundrechte irregulärer Migranten bei Nachbesprechungen geachtet werden – Befragungen, bei denen Informationen zur Risikoanalyse und zur Ermittlung von Verdächtigen grenzüberschreitender Kriminalität gesammelt werden.
Sie schlägt Frontex vor, dafür zu sorgen, dass die Befragten Informationen über ihre Rechte sowie über den Zugang zu Dolmetschleistungen und zu einem unabhängigen Beschwerdeverfahren erhalten.
Frontex sollte auch darauf bestehen, dass die Einsatzpläne für gemeinsame Grenzmanagementoperationen in einem Mitgliedstaat den Zugang zu Prozesskostenhilfe umfassen.
Um sicherzustellen, dass Nachbesprechungen freiwillig sind, sollte Frontex sicherstellen, dass die Zustimmung der Befragten aufgezeichnet wird, die Befragten oder ihre gesetzlichen Vertreter ein Protokoll der Befragung unterzeichnen und dass diese Aufzeichnung vertraulich behandelt wird.
Der Bürgerbeauftragte hatte diese Untersuchung als Reaktion auf eine Beschwerde eingeleitet, die Bedenken hinsichtlich der Nachbesprechung von Interviews während einer gemeinsamen Frontex-Operation in Spanien aufwarf.