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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit zur Einleitung der Initiativuntersuchung OI/4/2013/CK betreffend die EU-Agenturen

Prof. Udo Helmbrecht
Exekutivdirektor
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit
Postfach 1309
71001 HERAKLION
GRECE

Straßburg, den 12.8.2013

Initiativuntersuchung OI/4/2013/CK zu den EU-Agenturen

Sehr geehrter Herr Prof. Helmbrecht,

Am 30. April 2013 kündigte ich in dem Beschluss zum Abschluss der Initiativuntersuchung OI/4/2012/CK betreffend das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)[1] meine Absicht an, im Rahmen einer Initiativuntersuchung die verschiedenen Praktiken der EU-Agenturen in Bezug auf die Frage der Offenlegung der Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses zu prüfen.

Zunächst stelle ich fest, dass sich die Auffassungen über das richtige Gleichgewicht zwischen Offenheit und den legitimen Erfordernissen der Vertraulichkeit bei der Arbeit der Prüfungsausschüsse dahingehend entwickelt haben, dass der Offenheit mehr Gewicht beigemessen wird. Sowohl EPSO als auch die Kommission haben eine gängige Praxis, wonach sie die Namen der Mitglieder der Prüfungsausschüsse offenlegen. Eine solche Praxis gewährleistet Transparenz bei den Auswahlverfahren und ermöglicht es den Bewerbern, sich zu vergewissern, dass das Auswahlverfahren nicht mit Interessenkonflikten behaftet ist. Sie trägt somit dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU aufzubauen und aufrechtzuerhalten.

Bei Besuchen bei einer Reihe von Agenturen [2] stellte ich fest, dass einige von ihnen ihre Praktiken noch nicht an die des EPSO und der Kommission angepasst oder das Problem noch nicht geprüft hatten. Von den Agenturen, die ich besucht habe, verfolgt nur die Europäische Umweltagentur (EUA) eine etablierte proaktive Politik, die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses über ihre Website der Öffentlichkeit zugänglich zu machen [3]. Ich habe in den Gesprächen mit den anderen besuchten Agenturen eine Reihe von Vorschlägen unterbreitet, die in diese Richtung gehen. Auch die Reaktionen auf meine Vorschläge waren vielfältig. Während die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Vorschläge des Bürgerbeauftragten unterstützte, allen Bewerbern die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Verfügung zu stellen [4], zögerten einige Agenturen, mit einer solchen Offenlegung fortzufahren.

Die Vielfalt der von den verschiedenen Agenturen verfolgten Ansätze und ihre Reaktionen auf meinen Vorschlag haben meine Entscheidung motiviert, eine Initiativuntersuchung zu diesem Thema durchzuführen, die alle EU-Agenturen abdeckt.

 Obwohl die ENISA ihre Ansichten bereits im Rahmen meines Besuchs dargelegt hat, wäre ich sehr dankbar, wenn sie ihre derzeitige Politik zur Offenlegung der Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses wiederholen könnte. Insbesondere möchte ich die ENISA auffordern, folgende Fragen zu beantworten:

1. Werden die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses den Bewerbern mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Phase des Auswahlverfahrens? Werden die Namen proaktiv veröffentlicht oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt?

2. Falls Ihre Agentur eine proaktive Politik der Offenlegung der Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses verfolgt, welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen?

Ich bitte Sie, die erbetenen Klarstellungen bis zum 30. November 2013 vorzulegen.

Frau Christina Karakosta (Tel.: +32 228 41141), ein Rechtsreferent im Referat 3, wird für die Bearbeitung dieser Initiativuntersuchung zuständig sein.

Mit freundlichen Grüßen,

P. Nikiforos Diamandouros



[1] http://www.ombudsman.europa.eu/de/activities/visitreport.faces/de/50148/html.bookmark

[2] http://www.ombudsman.europa.eu/de/activities/visits.faces

[3] http://www.eea.europa.eu/about-us/jobs/selection-committee-members

[4] http://www.ombudsman.europa.eu/cases/decision.faces/de/50278/html.bookmark

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