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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die EACI-Agentur zur Einleitung der Initiativuntersuchung OI/4/2013/CK zu den EU-Agenturen
Schriftverkehr - Datum Montag | 12 August 2013
Fall OI/4/2013/CK - Geöffnet am Montag | 12 August 2013 - Entscheidung vom Freitag | 16 Mai 2014 - Betroffene Einrichtung Euratom-Versorgungsagentur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Bankenaufsichtsbehörde ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Gemeinschaftliches Sortenamt ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur zur Unterstützung des GEREK ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Agentur für chemische Stoffe ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Umweltagentur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäisches Institut für Gleichstellungsfragen ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Arzneimittel-Agentur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Eisenbahnagentur der Europäischen Union ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Stiftung für Berufsbildung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Übersetzungszentrum für die Einrichtungen der Europäischen Union ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Verteidigungsagentur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Institut der Europäischen Union für Sicherheitsstudien ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäisches Innovations- und Technologieinstitut ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrats ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäischer Ausschusses für Systemrisiken ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Exekutivagentur für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Europäische Exekutivagentur für die Forschung ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) | Exekutivagentur für das transeuropäische Verkehrsnetz ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt ) - Land Frankreich
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Patrick Lambert
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Straßburg, 12.8.2013
Initiativuntersuchung OI/4/2013/CK zu den EU-Agenturen
Sehr geehrter Herr Lambert,
Am 30. April 2013 kündigte ich in dem Beschluss zum Abschluss der Initiativuntersuchung OI/4/2012/CK betreffend das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop)[1] meine Absicht an, im Rahmen einer Initiativuntersuchung die verschiedenen Praktiken der EU-Agenturen in Bezug auf die Offenlegung der Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses zu prüfen.
Zunächst stelle ich fest, dass sich die Ansichten über das richtige Gleichgewicht zwischen Offenheit und den legitimen Erfordernissen der Vertraulichkeit in der Arbeit der Prüfungsausschüsse dahin entwickelt haben, der Offenheit mehr Gewicht zu verleihen. Sowohl EPSO als auch die Kommission haben eine gängige Praxis, wonach sie die Namen der Mitglieder der Prüfungsausschüsse offenlegen. Eine solche Praxis gewährleistet Transparenz bei den Auswahlverfahren und ermöglicht es den Bewerbern, sich zu vergewissern, dass das Auswahlverfahren nicht mit Interessenkonflikten behaftet ist. Sie trägt somit dazu bei, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU aufzubauen und zu erhalten.
Bei Besuchen in einer Reihe von Agenturen [2] stellte ich fest, dass einige von ihnen ihre Praktiken noch nicht an die von EPSO und der Kommission angepasst oder das Thema noch nicht geprüft hatten. Von den Agenturen, die ich besucht habe, verfolgt nur die Europäische Umweltagentur (EUA) eine etablierte proaktive Politik, die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses über ihre Website öffentlich zugänglich zu machen [3]. Ich habe in Gesprächen mit den anderen besuchten Agenturen eine Reihe von Vorschlägen in diese Richtung gemacht. Auch die Reaktionen auf meine Vorschläge waren vielfältig. Während die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) die Vorschläge des Bürgerbeauftragten unterstützte, allen Bewerbern die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses zur Verfügung zu stellen [4], zögerten einige Agenturen, eine solche Offenlegung vorzunehmen.
Die unterschiedlichen Ansätze der verschiedenen Agenturen und ihre Reaktionen auf meinen Vorschlag haben mich dazu veranlasst, eine Initiativuntersuchung zu diesem Thema durchzuführen, die sich auf alle EU-Agenturen erstreckt.
Da ich die EACI noch nicht besucht habe oder die Gelegenheit hatte, mich mit ihr zu diesem Thema auszutauschen, wäre ich sehr dankbar, wenn sie ihre Politik in Bezug auf die Offenlegung der Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses klären könnte. Insbesondere möchte ich die EACI bitten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Werden den Bewerbern die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Phase des Auswahlverfahrens? Werden die Namen proaktiv veröffentlicht oder auf Anfrage zur Verfügung gestellt?
2. Falls Ihre Agentur eine proaktive Strategie zur Offenlegung der Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses verfolgt hat, welche Maßnahmen hat sie ergriffen, um die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen?
Ich bitte Sie, die erbetenen Erläuterungen bis zum 30. November 2013 zu übermitteln.
Frau Christina Karakosta (Tel.: +32 228 41141), ein Rechtsreferent des Referats 3, wird für die Bearbeitung dieser Initiativuntersuchung zuständig sein.
Mit freundlichen Grüßen,
P. Nikiforos Diamandouros