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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an die Europäische Kommission über seine Rolle bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Gasprojekten auf der Liste der "Projekte von regionaler Bedeutung" der "Energiegemeinschaft"

Frau Ursula von der Leyen

Präsidentin

Europäische Kommission

 

Straßburg, 19.4.2021

Beschwerde 327/2021/KR

Betrifft: Die Rolle der Europäischen Kommission bei der Bewertung der Nachhaltigkeit von Gasprojekten auf der Liste der Projekte von regionaler Bedeutung in der Energiegemeinschaft – Referenz der Kommission: ENER.A/CLB/av/hr(2020)8834006

Sehr geehrter Herr Präsident,

Ich habe die beigefügte Beschwerde von X von „Y“ gegen die Europäische Kommission erhalten.

Die Beschwerde betrifft die Auswahl von Projekten von regionaler Bedeutung durch die Energiegemeinschaft, eine internationale Organisation, die die EU, die Länder des westlichen Balkans sowie die Schwarzmeerregion und Norwegen zusammenbringt. Die Kommission tritt gemäß dem Vertrag über die Energiegemeinschaft als Vertreterin der EU auf.[1]

Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, dass die Kommission es versäumt hat, eine solide Nachhaltigkeitsbewertung der Gasprojekte sicherzustellen, die auf der Liste der Projekte von regionaler Bedeutung der Energiegemeinschaft stehen [2]. Die Bedenken des Beschwerdeführers bestehen darin, dass die Kommission innerhalb der Energiegemeinschaft keine Einwände gegen die Anwendung einer Methodik für die Nachhaltigkeitsbewertung von Gasprojekten erhoben hat, die derjenigen ähnelt, die in der EU bis 2019 für ähnliche Projekte verwendet wurde und die die Kommission inzwischen als unzureichend anerkannt hat.

Ich habe beschlossen, eine Untersuchung dieser Beschwerde einzuleiten, um die folgenden Fragen zu untersuchen:

  • Kann die Kommission erläutern, warum die Methode zur Bewertung der Nachhaltigkeit der betreffenden Gasprojekte zweckmäßig war?
  • Was unternimmt die Kommission innerhalb der Energiegemeinschaft, um die Methode, die sie für die richtige hält, voranzubringen?

 Die Bürgerbeauftragte kann sich nicht nach den Maßnahmen der Energiegemeinschaft erkundigen, bei der es sich um eine internationale Organisation außerhalb ihres Mandats handelt. Diese Untersuchung betrifft daher nur die Maßnahmen der Kommission. Die Überprüfung durch den Bürgerbeauftragten in diesem Fall zielt nicht darauf ab, die richtige Methodik zu bestimmen. Vielmehr ist zu prüfen, ob die Kommission ihre Maßnahmen angemessen erläutern kann.

Ich möchte eine schriftliche Antwort der Kommission auf die Beschwerde mit den in der Anlage enthaltenen Fragen erhalten.

Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Antwort und die dazugehörigen Anlagen dem Beschwerdeführer wahrscheinlich zur Stellungnahme zusenden werde [3]. Wir können auch beschließen, Ihre Antwort zu veröffentlichen.

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort der Kommission bis zum 16. Juli 2021 erhalten würden. Der zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Herr Koen Roovers.

Mit freundlichen Grüßen,

Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte

 

Anlagen:

· Anlage mit Fragen

· Beschwerde 327/2021/KR

Anlage – Fragen

1. a. Welchen Beitrag leistete die Kommission zum Auswahlverfahren für beitrittswillige Gasprojekte für die Liste der Projekte von regionaler Bedeutung der Energiegemeinschaft (die „Projekte von Interesse für die Energiegemeinschaft“ (PECI) zwischen den „Vertragsparteien“ der Energiegemeinschaft und „Projekte von gegenseitigem Interesse“ (PMI) zwischen den Vertragsparteien und den EU-Mitgliedstaaten umfassten):

  • als Mitglied der Gruppe der Energiegemeinschaft für Gasprojekte,
  • als Mitglied (und in seiner Eigenschaft als Vizepräsident) des Regulierungsausschusses der Energiegemeinschaft und
  • vor dem Vorschlag des Sekretariats der Energiegemeinschaft an den Ministerrat vom 14. Januar 2021, der im Einvernehmen mit den Dienststellen der Kommission erfolgt sein soll? Was genau ist zum jetzigen Zeitpunkt für die Kommission passiert, um zu dieser Einigung zu gelangen?

b. Hatte die Kommission andere Rollen oder Aufgaben bei der Auswahl und Annahme der PECI und PMI der Energiegemeinschaft?

2. Wurden bei der Methodik zur Bewertung der Nachhaltigkeit von PECI- und PMI-Bedarfsgasen potenzielle negative Auswirkungen berücksichtigt, wie etwa ein möglicher Anstieg der Treibhausgase aus diesen Projekten, die umgesetzt werden sollten?

Falls ja, kann die Kommission diese Methodik und die damit verbundene Datenerhebung beschreiben?

Wenn bei der Methode zur Bewertung der Nachhaltigkeit potenzielle negative Auswirkungen nicht berücksichtigt wurden, warum war dies nicht der Fall?

3. In ihrer Antwort an den Beschwerdeführer beschrieben Vertreter der Kommission, dass die Methode zur Bewertung des Beitrags von PECI und PMI für Gaskandidaten zur Nachhaltigkeit der Methode, die für Gaskandidatenprojekte für die vierte PCI-Liste verwendet wird, sehr ähnlich ist. In ihrer Antwort an die Bürgerbeauftragte erklärte die Kommission am 11. Juni 2020, dass es der Methode zur Bewertung der Nachhaltigkeit der beitrittswilligen PCI für Gas an „zuverlässigen, genauen und kohärenten projektspezifischen Daten“mangele und „keine diskriminierungsfreie Bewertung dieses Kriteriums für alle beitrittswilligen Projekte [erlaubt]“.

Hat die Kommission zu irgendeinem Zeitpunkt während des Auswahlverfahrens für PECI und PMI ihre Bedenken hinsichtlich der Anwendung einer ähnlichen Methode geäußert?

4. Eines der Ziele der Energiegemeinschaft besteht darin, die Umweltsituation im Zusammenhang mit der Energieversorgung in der Region zu verbessern und die Nutzung erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz zu fördern. Könnte die Kommission erläutern, wie die Liste der Projekte von regionaler Bedeutung dieses Ziel unterstützt?

5. Könnte die Kommission ihre Bemühungen um eine Verbesserung des Nachhaltigkeitskriteriums aktualisieren, um den Treibhausgasemissionen und den Auswirkungen auf die Effizienz Rechnung zu tragen, die sie im Fall 1991/2019/KR vor der Bewertung der für die fünfte PCI-Liste in Frage kommenden Gasprojekte geplant hatte?

 

[1] Siehe: https://www.energy-community.org/legal/treaty.html.

[2] Siehe: https://www.energy-community.org/dam/jcr:7c56ea47-20fa-4c60-865c-b0f75807c863/18thMC_Decision_2020-04_MC-EnC_PECI.pdf und https://www.energy-community.org/dam/jcr:7309508a-228b-4e3a-ae78-903e8c4af54f/18thMC_Recommendation_2020-01_PECI.pdf.

[3] Wenn Sie Dokumente oder Informationen einreichen möchten, die Sie für vertraulich halten und die dem Beschwerdeführer nicht offengelegt werden sollten, markieren Sie diese bitte als „vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden, die im Voraus für Absprachen kontaktiert werden kann. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.

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