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Beschluss über die Entscheidung der Europäischen Kommission, Spanien eine Ausnahme von der Energierichtlinie für Pumpspeicherkraftwerke auf den Kanarischen Inseln zu gewähren (Fall 554/2024/(AML)JK)
Mittwoch | 13 Mai 2026
Der Fall betraf eine Entscheidung der Europäischen Kommission, mit der Spanien eine Ausnahme von einer Regel der Energierichtlinie gewährt wurde. Die Regel sieht vor, dass Übertragungsnetzbetreiber keine Energiespeicheranlagen besitzen dürfen. Der Beschluss gewährt eine Ausnahme von dieser Regel in Bezug auf Pumpspeicheranlagen für Wasserkraft auf den Kanarischen Inseln. Die Beschwerde an den Bürgerbeauftragten lautete, dass die Kommission die Vorschrift falsch ausgelegt habe und dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Ausnahmeregelung in jedem Fall nicht erfüllt seien.
Der Bürgerbeauftragte erkundigte sich nach dem Problem und stellte fest, dass die Beschwerde zwar nicht unbegründet war, die Maßnahmen der Kommission jedoch keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit darstellten. Der Bürgerbeauftragte schlug jedoch vor, dass die Kommission ihre Dienststellen daran erinnern sollte, wie wichtig es ist, sich inhaltlich und hinreichend detailliert mit Bürgern zu befassen, die ihr gut argumentierte und detaillierte Bedenken zur Kenntnis bringen.
Entscheidung darüber, wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit einem Projekt um den Status eines „strategischen Projekts“ nach dem Gesetz über kritische Rohstoffe umgegangen ist (2646/2025/MIG)
Montag | 16 März 2026
Der Fall betraf die Weigerung der Europäischen Kommission, der Öffentlichkeit Zugang zu einem Antrag auf Anerkennung eines Mineralgewinnungs- und -verarbeitungsprojekts als „strategisches Projekt“ gemäß dem Gesetz über kritische Rohstoffe und der damit verbundenen Bewertung durch die Kommission zu gewähren. Die Kommission vertrat die Auffassung, dass die Unterrichtung die geschäftlichen Interessen des betroffenen Unternehmens beeinträchtigen würde, auch weil das Projekt nicht als strategisches Projekt eingestuft worden war. Unter anderem machte der Beschwerdeführer geltend, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verbreitung bestehe, und machte geltend, dass die in Rede stehenden Dokumente wahrscheinlich wichtige Umweltinformationen enthielten.
Auf der Grundlage der Prüfung der streitigen Dokumente durch ihr Untersuchungsteam stellte die Bürgerbeauftragte fest, dass es für die Kommission vernünftig gewesen sei, davon auszugehen, dass die Offenlegung die geschäftlichen Interessen des betreffenden Unternehmens beeinträchtigen würde. Darüber hinaus enthielten die Dokumente zwar einige Informationen über die erwarteten ökologischen und sozialen Auswirkungen des Projekts, dies reichte jedoch nicht aus, um ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung zu begründen.
Die Bürgerbeauftragte schloss daher die Untersuchung ab, in der kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit bei der Verweigerung des Zugangs durch die Kommission festgestellt wurde.
Beschluss über die Annullierung der Quotenerklärung eines Unternehmens auf dem F-Gas-Portal durch die Europäische Kommission (Rechtssache 1377/2025/FA)
Freitag | 18 Juli 2025
Beschluss der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA), eine Finanzhilfevereinbarung zu kündigen und die Rückzahlung der gewährten Mittel zu beantragen
Dienstag | 10 Juni 2025
Wie die Europäische Kommission über die Zusammensetzung der EU-Beratungsgruppe für die Energieplattform Industrie entschieden hat
Montag | 10 März 2025
Versäumnis der Europäischen Kommission, auf ein Ersuchen einer Umweltorganisation um Beteiligung an der Ausarbeitung und Umsetzung des Europäischen Aktionsplans für Windkraft zu antworten
Donnerstag | 26 September 2024
Beschluss über den Beschluss der Europäischen Kommission über die Zusammensetzung der Beratungsgruppe der EU-Energieplattform für die Industrie (Fall 1886/2023/AML)
Mittwoch | 18 September 2024
Der Fall betraf die Zusammensetzung einer der Expertengruppen der Europäischen Kommission, der Beratungsgruppe der EU-Energieplattform für die Industrie. Da die Mitgliedschaft in dieser Gruppe Vertretern der Industrie vorbehalten ist, waren die Beschwerdeführer, zwei Nichtregierungsorganisationen, besorgt, dass ihre Zusammensetzung unausgewogen sei. Sie argumentierten, dass diese Situation Unternehmen mit fossilen Brennstoffen einen privilegierten Zugang zu den energiepolitischen Entscheidungsträgern der EU verschafft habe.
Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Kommission eine angemessene Erklärung für die spezifische Zusammensetzung der Gruppe zum Zeitpunkt ihrer Gründung vorlegte, nämlich dass sie spezielle Beiträge von Interessenträgern aus der Industrie zu einem IT-Tool benötigte, das für deren ausschließliche Verwendung entwickelt wurde. Dieses IT-Tool ist jedoch seit mehr als einem Jahr im Einsatz, und sein Design scheint sich stabilisiert zu haben. Vor diesem Hintergrund und angesichts des umfassenderen Mandats der Beratungsgruppe Industrie forderte die Bürgerbeauftragte die Kommission nachdrücklich auf, über die Angemessenheit der Zusammensetzung der Gruppe nachzudenken. Dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass einige der in der Gruppe erörterten Elemente nun fester Bestandteil des EU-Energierahmens sind. Sie machte einen Verbesserungsvorschlag, um dies anzugehen. Der Bürgerbeauftragte war auch nicht von den Erläuterungen der Kommission zum Ausschluss der Zivilgesellschaft vom Beobachterstatus überzeugt. Sie machte einen zweiten Verbesserungsvorschlag, um dies zu beheben.
Die Bürgerbeauftragte schloss die Untersuchung ab und forderte die Kommission auf, über die Maßnahmen Bericht zu erstatten, die sie aufgrund ihrer Verbesserungsvorschläge ergriffen hat.
Entscheidung der Europäischen Kommission, Spanien eine Ausnahmeregelung für den Bau einer Stromspeicheranlage auf den Kanarischen Inseln zu gewähren
Freitag | 21 Juni 2024
Wie die Europäische Kommission es versäumt hat, auf ein Schreiben zur Umsetzung des Windpakets zu antworten
Dienstag | 11 Juni 2024
Umgang der Kommission mit einer Vertragsverletzungsbeschwerde in Bezug auf Heizsubventionen in Dänemark – CPLT(2022)02657
Dienstag | 06 Februar 2024
Umgang der Europäischen Kommission mit Bedenken im Zusammenhang mit dem EU-Gesetz über kritische Rohstoffe
Dienstag | 23 Januar 2024
Wie die Europäische Kommission über die Zusammensetzung der EU-Beratungsgruppe für die Energieplattform Industrie entschieden hat
Mittwoch | 08 November 2023
Beschluss über die Antwort der Europäischen Kommission auf ein Schreiben betreffend Energieeffizienzsubventionen für Privatpersonen in den Niederlanden und Deutschland (Fall 1630/2023/RVK)
Freitag | 22 September 2023
Wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die die EU-US-Taskforce für Energieversorgungssicherheit betreffen, umgegangen ist
Mittwoch | 19 Juli 2023
Beschluss über die Behandlung eines Antrags auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die die Taskforce EU-USA für Energieversorgungssicherheit betreffen, durch die Europäische Kommission (Fall 1998/2022/NH)
Montag | 17 Juli 2023
Der Fall betraf einen Antrag der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten über die Tätigkeiten und Mitglieder der EU-US-Taskforce für Energieversorgungssicherheit. Ziel der Taskforce ist es, die Energieversorgung Europas zu diversifizieren und den Energiebedarf insgesamt zu senken. Zu diesem Zweck hält die Taskforce Sitzungen ab und arbeitet mit verschiedenen Interessenträgern, einschließlich des Privatsektors, zusammen.
Die Europäische Kommission hat sich geweigert, die Namen der Unternehmen offenzulegen, die an den Sitzungen der Task Force teilgenommen haben. Dabei berief sie sich auf Ausnahmen nach den EU-Rechtsvorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten und argumentierte, dass die Verbreitung den Schutz der geschäftlichen Interessen und der internationalen Beziehungen beeinträchtigen könnte.
Der Bürgerbeauftragte prüfte die streitigen Dokumente und stellte fest, dass nicht klar war, wie die Offenlegung der Namen der Unternehmen diese Interessen konkret und tatsächlich beeinträchtigen würde.
Der Bürgerbeauftragte schlug daher vor, dass die Kommission ihren Standpunkt im Hinblick auf einen deutlich verbesserten Zugang der Öffentlichkeit neu bewertet. Die Kommission akzeptierte den Lösungsvorschlag und legte die Dokumente vollständig offen. Die Bürgerbeauftragte begrüßte die positive Reaktion der Kommission auf ihren Lösungsvorschlag und schloss den Fall ab.