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Schreiben des Europäischen Bürgerbeauftragten an den Exekutivdirektor der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) über den Umgang der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) mit Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten
Schriftverkehr - Datum Donnerstag | 01 Oktober 2020
Fall 1261/2020/PB - Geöffnet am Donnerstag | 01 Oktober 2020 - Empfehlung vom Dienstag | 21 Juni 2022 - Entscheidung vom Donnerstag | 15 Dezember 2022 - Betroffene Institution Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ( Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Deutschland
Fall 1361/2020/PB - Geöffnet am Donnerstag | 01 Oktober 2020 - Empfehlung vom Dienstag | 21 Juni 2022 - Entscheidung vom Donnerstag | 15 Dezember 2022 - Betroffene Institution Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache ( Missstand in der Verwaltungstätigkeit festgestellt ) - Land Vereinigtes Königreich
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Herrn Fabrice Leggeri Geschäftsführender Direktor Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) |
Straßburg, 01.10.2020
Gemeinsame Beschwerden 1261/2020/MAS und 1361/2020/MAS
Betrifft: Sitzung zur Behandlung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex)
Sehr geehrter Herr Leggeri,
In den letzten Monaten sind mehrere Beschwerden über die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten durch Frontex und insbesondere über das Portal von Frontex für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten (im Folgenden „Portal“) bei mir eingegangen. Ich habe beschlossen, eine Untersuchung der Beschwerden einzuleiten.
Die Beschwerde 1261/2020/MAS wurde bis zum [...] und die Beschwerde 1361/2020/MAS bis zum [...] eingereicht.
Diese Beschwerden beziehen sich darauf, dass Frontex allein auf Anträge auf Zugang zu Dokumenten über das Portal antwortet und andere Mittel wie E-Mail und externe Portale wie AskTheEU.org und FragDenStaat.de ausschließt.
Die Beschwerdeführer in der Sache 1261/2020/MAS brachten die folgenden zusätzlichen Fragen vor:
- Inhalte auf dem Portal sind nur für 15 Werktage zugänglich.
- Nach Abschluss des Verfahrens besteht keine Möglichkeit einer weiteren Kommunikation mit Frontex.
- Alle offengelegten Dokumente enthalten eine Erklärung, in der Frontex das Urheberrecht an diesen Dokumenten beansprucht.
In diesem Zusammenhang beziehe ich mich auch auf die Beschwerde 948/2020/MIG [1], in der der Beschwerdeführer geltend machte, dass Frontex von den Antragstellern die Vorlage einer Kopie ihres Personalausweises verlange und keine sichere Möglichkeit biete, dies zu tun.
Für die Zwecke meiner Untersuchung ist es erforderlich, mit den zuständigen Vertretern von Frontex zusammenzutreffen, um die von den Beschwerdeführern vorgebrachten Fragen zu klären. Um die Diskussion zu erleichtern, finden Sie in der Anlage zu diesem Schreiben eine Liste der Themen, die in der Sitzung erörtert werden sollen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Ihr Büro Herrn Markus Spoerer, der für diese Untersuchung zuständig ist, kontaktieren könnte, um die Modalitäten für die Sitzung vor dem 30. Oktober 2020 zu vereinbaren.
Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ für vertraulich hält, werden den Beschwerdeführern oder anderen Personen nicht ohne vorherige Zustimmung von Frontex offengelegt. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht [2].
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O’Reilly
Europäischer Bürgerbeauftragter
Anlagen:
- Liste der Themen für die Sitzung
- Beschwerde 948/2020/MIG
- Beschwerde 1261/2020/MAS
- Beschwerde 1271/2020/MAS
Anlage: Liste der Themen, die während der Sitzung erörtert werden sollen
1. Hintergrund und Erstellungsprozess des Portals (Gründe für Entwicklung, Entwicklungsprozess, Stakeholder-Beratung, rechtlicher und technischer Hintergrund)
2. Funktionen und Betrieb des Portals (einschließlich einer Demonstration der Front-End- und Back-End-Funktionalitäten)
3. In den Beschwerden aufgeworfene Fragen
- Ausschließliche Nutzung des Portals/Einschränkung der Möglichkeit, Dokumente per E-Mail einzureichen und zu empfangen.
- Möglichkeit, Dokumente (z.B. Personalausweise) außerhalb des Portals sicher einzureichen
- Langfristige Zugänglichkeit der über das Portal erhaltenen Dokumente und Korrespondenz
- Kommunikation nach Abschluss eines Verfahrens, einschließlich Zweitanträgen
- Urheberrecht von Frontex-Dokumenten und die Verwendung eines Urheberrechtszeichens
4. Folgemaßnahmen zur Entscheidung der Bürgerbeauftragten in der Sache 104/2020/EWM über die Weigerung von Frontex, einen Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten aus Verfahrensgründen zu bearbeiten [3]
5. Kenntnis der derzeitigen Verfahren und künftigen Pläne in anderen Organen, einschließlich des Projekts der Europäischen Kommission für ein Portal für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, das für 2021 geplant ist
[1] Siehe Schreiben meines Amtes vom 15. September 2020.
[2] Gemäß den Artikeln 4.8 und 9.4 der Durchführungsbestimmungen des Europäischen Bürgerbeauftragten gilt Folgendes: https://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/provisions.faces
[3] https://europa.eu/!nD63Pd