FOR PREVIEWING & TESTING PURPOSES ONLY.
This notification will disappear once the page will be published.
This link is available for less than 30 minutes.
  • Einfache Sprache
  • Textgröße

Sie möchten Beschwerde gegen ein EU-Organ oder eine EU-Einrichtung einlegen?

Aktuelle Sprache: 
  • Deutsch
Ausgangssprache: 
Verfügbare Sprachen: 
Diese Seite wurde maschinell übersetzt.
Maschinelle Übersetzungen können Fehler enthalten, die die Klarheit und Genauigkeit beeinträchtigen können. Der Bürgerbeauftragte übernimmt keine Haftung für etwaige Unstimmigkeiten. Die zuverlässigsten Informationen und die größte Rechtssicherheit finden Sie in der verlinkten Originalversion auf Englisch.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Sprachen- und Übersetzungsregelung.

Beschluss in der Sache 714/2016/PD über die Nichtbeantwortung des Schriftverkehrs durch die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur

1. Der Beschwerdeführer schrieb an die Europäische Kommission über die Verwaltung eines Projekts in Montenegro. Die Kommission hat die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) um Antwort gebeten. Da der Beschwerdeführer keine Antwort von der EACEA erhielt, wandte er sich an den Bürgerbeauftragten.

2. Das Amt des Bürgerbeauftragten nahm Kontakt mit der zuständigen Dienststelle der EACEA auf. Daraufhin antwortete der Dienst dem Beschwerdeführer.

3. Da die Angelegenheit somit gelöst ist, schließt der Bürgerbeauftragte den Fall [1] ab.

 

Straßburg, 5.12.2016

Marta Hirsch- Ziembinska

Referat 1 – Anfragen und IKT

 

[1] Informationen zum Überprüfungsverfahren finden Sie auf der Website des Bürgerbeauftragten: http://www.ombudsman.europa.eu/en/resources/otherdocument.faces/en/70669/html.bookmark

Was halten Sie von dieser automatischen Übersetzung? Sagen Sie uns Ihre Meinung!