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Beschluss über den Umgang des EPSO mit einer Beschwerde zu technischen Fragen im Auswahlverfahren EPSO/CAST/P/22/2019 (Fall 2018/2023/MAG)

Sehr geehrte Frau X,

Sie haben kürzlich beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde darüber eingereicht, wie das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) mit Ihrer Beschwerde umgegangen ist, in der Sie technische Probleme gemeldet haben, die während des „computergestützten Tests“ im oben genannten Auswahlverfahren aufgetreten sind. Sie äußern auch allgemeine Bedenken hinsichtlich der Verwendung von Ferntests.

In Bezug auf den ersten Aspekt Ihrer Beschwerde beanstanden Sie, dass EPSO Ihre Beschwerde abgelehnt hat, weil sie nicht innerhalb eines Tages nach den Tests eingereicht wurde.

Nach sorgfältiger Prüfung aller von Ihnen zu diesem Thema übermittelten Informationen haben wir entschieden, dass Ihre Beschwerde keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit des EPSO erkennen lässt.

Die Bewerberinnen und Bewerber können gemäß den Bedingungen in Abschnitt 8.1 der „Aufforderung zur Interessenbekundung“[1] für das Auswahlverfahren EPSO/CAST/P/22/2019 eine Beschwerde zu technischen Problemen einreichen, die während ihrer Prüfungen aufgetreten sind. Wie EPSO in seiner Antwort auf Ihre Beschwerde ausgeführt hat, sollten Bewerber, die während des Ferntests auf technische Probleme stoßen, ihre Beschwerde unter anderem innerhalb eines Kalendertages beim EPSO einreichen, d. h. „bis zum Ende des Tages, der auf den Tag der Tests folgt“.

Ihrer Beschwerde zufolge haben Sie den Ferntest am 14. September 2023 durchgeführt und Ihre Beschwerde zu den technischen Problemen am 6. Oktober 2023 nach Erhalt der Ergebnisse Ihres Tests beim EPSO eingereicht. Somit hat Ihre Beschwerde offensichtlich nicht den in der Aufforderung zur Interessenbekundung festgelegten Verfahrensanforderungen entsprochen. Angesichts dessen erscheint es auch angemessen, dass EPSO sich nicht weiter mit der Begründetheit Ihrer Beschwerde befasst.

In Bezug auf den zweiten Aspekt Ihrer Beschwerde sind Sie der Ansicht, dass der Einsatz von Ferntests diskriminierend ist und „die Grundsätze der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, des ordnungsgemäßen Verfahrens und der Rechtmäßigkeit untergräbt“. Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Bürgerbeauftragte viele ähnliche Beschwerden von anderen Bewerbern in anderen Auswahlverfahren erhalten hat. Nach Prüfung der aufgeworfenen Fragen beschloss die Bürgerbeauftragte, eine Untersuchung aus eigener Initiative (OI/1/2023/VS) einzuleiten, um die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit Ferntests zu untersuchen und EPSO bei der Verbesserung seiner Verfahren zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht sinnvoll, diesen Aspekt Ihrer Beschwerde gesondert zu untersuchen. Die Fortschritte der Initiativuntersuchung können Sie auf der entsprechenden Seite auf Ihrer Website verfolgen [2].

Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen haben wir den Fall abgeschlossen [3].

Mit freundlichen Grüßen,

Tina Nilsson
Leiterin des Referats Fallbearbeitung

Straßburg, 06.11.2023

 

[1] https://eu-careers.europa.eu/de/system/files?file=2023-04/EN_Call_cast-p-2023.pdf

[2] https://www.ombudsman.europa.eu/de/case/de/63317

[3] Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707.

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