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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 1187/2020/DDJ gegen die Europäische Kommission
Entscheidung
Fall 1187/2020/DDJ - Geöffnet am Freitag | 07 August 2020 - Entscheidung vom Freitag | 07 August 2020 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Niederlande
Sehr geehrter Herr X,
Am 14. Juli 2020 reichten Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Europäische Kommission ein, weil sie es versäumt hatte, Ihnen eine substanzielle Antwort auf Ihr Auskunftsverlangen zu geben.
Sie haben die Kommission gebeten zu bestätigen, dass die Phosphatrechte, die Sie von der niederländischen Regierung erhalten haben, im Einklang mit dem Beihilfebeschluss der Kommission zugewiesen wurden.[1] Sie haben diese Frage gestellt, weil Sie diese Phosphatrechte bei der Beschlagnahme Ihrer Tätigkeiten als Landwirt handeln möchten.
Die Kommission hat Ihnen dreimal schriftlich geantwortet.
Nach sorgfältiger Prüfung der von Ihnen vorgelegten Informationen stellt der Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit der Kommission fest [2].
In ihrem Beihilfebeschluss gestattete die Kommission der niederländischen Regierung die Einführung eines Systems handelbarer Phosphatrechte in den Niederlanden für Landwirte, die Milchvieh halten. Es obliegt den Niederlanden, dieses System im Einklang mit dem Beschluss SA.46349 der Kommission zu verwalten.
Sie haben die Kommission gebeten, in Ihrem Fall zu prüfen, ob die Phosphatrechte, die Sie erhalten haben, rechtmäßig zugewiesen wurden. Die Kommission hat Ihnen auf mehreren Konten mitgeteilt, dass sie dazu nicht in der Lage ist.
Nach Ansicht der Bürgerbeauftragten ist die Antwort der Kommission zutreffend. Der Begriff „Milchrinder“, auf den sich die Beihilfeentscheidung der Kommission bezieht, wenn sie die Verteilung von Phosphatrechten zulässt, ist im niederländischen Düngemittelgesetz (Meststoffenwet) definiert. Es ist Sache der niederländischen Regierung festzustellen, ob Ihr Viehbestand zu dieser Kategorie gehört. Die Kommission ist nicht in der Lage, diese Entscheidung neu zu bewerten.
Die Kommission hat Sie zu Recht zur Beantwortung Ihrer Frage an die niederländische Regierung verwiesen. Sie hat Ihnen außerdem die Kontaktdaten von zwei Beamten des Wirtschaftsministeriums mitgeteilt und angeboten, Ihren Antrag an das Landwirtschaftsministerium weiterzuleiten. Nach Ansicht des Bürgerbeauftragten ist diese Antwort angemessen.
Ich weiß es zu schätzen, dass diese Entscheidung für Sie enttäuschend sein könnte. Ich hoffe, dass die oben genannten Informationen und Erklärungen hilfreich sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Marta Hirsch-Ziembińska
Leiterin der Abteilung Anfragen und IKT - Referat 1
Straßburg, 7.8.2020
[1] Beihilfebeschluss SA.46349 (2017/N), Einführung eines Systems handelbarer Phosphatrechte für Milchrinder in den Niederlanden, 19.12.2017, C(2017) 8483 final
[2] Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707.