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Beschluss des Europäischen Bürgerbeauftragten in der Sache 1896/2019/AMF über den Umgang der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur und der Europäischen Kommission mit Personalangelegenheiten im Zusammenhang mit mutmaßlicher Belästigung, Verwaltungsuntersuchungen sowie einem Disziplinarverfahren, das zu einer Rüge führte
Entscheidung
Fall 1896/2019/AMF - Geöffnet am Montag | 16 Dezember 2019 - Entscheidung vom Montag | 16 Dezember 2019 - Betroffene Institution Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur ( Kein Missstand festgestellt ) - Land Belgien
Sehr geehrter Herr X,
Am 10. Oktober 2019 haben Sie beim Europäischen Bürgerbeauftragten eine Beschwerde gegen die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) und die Europäische Kommission zu den oben genannten Fragen eingereicht. Die Bürgerbeauftragte hat mich gebeten, Ihre Beschwerde zu bearbeiten und Ihnen in ihrem Namen zu antworten.
Wir verstehen, dass Sie schwierige Zeiten durchgemacht haben.
Die EACEA hat Ihre Anfragen mit der rechtmäßigen Unterstützung des IDOC der Kommission [1] bearbeitet und Verwaltungsuntersuchungen durchgeführt. Die EU-Organe verfügen bei der Einleitung von Verwaltungsuntersuchungen und deren Durchführung über einen weiten Ermessensspielraum [2]. Der Bürgerbeauftragte wird wie die EU-Gerichte die Art und Weise, in der eine solche Untersuchung durchgeführt wurde, nur im Falle eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers, eines Ermessensmissbrauchs [3] oder eines Verstoßes gegen eine Verfahrensvorschrift in Frage stellen. Nach sorgfältiger Prüfung der von Ihnen vorgelegten Informationen, einschließlich der ausführlichen Antwort der EACEA auf Ihre Verwaltungsbeschwerde, haben wir nichts gefunden, was darauf hindeutet, dass die EACEA oder die Kommission einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen, ihre Befugnisse missbraucht oder gegen Verfahrensregeln verstoßen haben. In der Antwort der EACEA auf Ihre Verwaltungsbeschwerde werden alle relevanten Punkte umfassend und überzeugend behandelt.
Auf der Grundlage der vorstehenden Ausführungen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass der Bürgerbeauftragte Ihnen nicht helfen kann und der Fall abgeschlossen wurde [4].
Mit freundlichen Grüßen,
Tina Nilsson
Leiter des Referats Anfragen – Referat 4
Straßburg, 16.12.2019
[1] IDOC ist das Untersuchungs- und Disziplinaramt der Europäischen Kommission. Seine Aufgabe besteht darin, durch Verwaltungsuntersuchungen und Disziplinarverfahren sicherzustellen, dass (ehemalige) Beamte und sonstige Bedienstete ihren Verpflichtungen gemäß dem Statut nachkommen.
[2] Vgl. Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 13. Januar 2010 in den verbundenen Rechtssachen F-124/05 und F-96/06, A und G/Europäische Kommission, Randnr. 188. Siehe: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=B7D3AAAE5EA1537F45B1C0EA0CE31F10?text=&docid=74362&pageIndex=0&doclang=EN&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=7225542
[3] Vgl. Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 13. Januar 2010 in den verbundenen Rechtssachen F-124/05 und F-96/06, A und G/Europäische Kommission, Randnr. 367.
[4] Vollständige Informationen über das Verfahren und die Rechte im Zusammenhang mit Beschwerden finden Sie unter https://www.ombudsman.europa.eu/de/document/70707 ..