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Entscheidung in der Sache 1263/2018/MH über das Versäumnis der Europäischen Kommission, auf Schreiben zu neuen Technologien für die Stromerzeugung zu antworten

1. Am 6. Juli 2018 übermittelte der Beschwerdeführer der Europäischen Kommission ein Schreiben mit seinem Vorschlag für eine neue, effizientere Technologie zur Stromerzeugung. Der Beschwerdeführer hatte sich bereits im August 2017 mit ähnlichen Informationen an die Kommission gewandt, die die Kommission mit Interesse zur Kenntnis genommen hatte. Außerdem habe er die Kommission gebeten, ihn bei der Förderung der betreffenden Technologie zu unterstützen. Da der Beschwerdeführer keine Antwort erhielt, beschwerte er sich am 11. Juli 2018 beim Europäischen Bürgerbeauftragten. Am 22. Juli 2018 schrieb er erneut an die Kommission in dieser Angelegenheit.

2. Das Untersuchungsteam der Bürgerbeauftragten kontaktierte die Kommission. Am 26. Oktober 2018 antwortete die Kommission dem Beschwerdeführer. Insbesondere stellte er fest, dass die beschriebene Technologie dazu beitragen könnte, die Ziele des Rahmens für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen. Da sie bei Technologien nicht direkt mit Einzelpersonen oder Unternehmen zusammenarbeiten kann, stellte die Kommission dem Beschwerdeführer Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des EU-Rahmens für innovative Unternehmen im Rahmen von Horizont 2020 zur Verfügung.

3. Da diese Beschwerde nun beantwortet wurde [1], habe ich beschlossen, den Fall abzuschließen [2].

 

Lambros Papadias

Leiter des Referats Anfragen – Referat 3

Straßburg, den 04.03.2019

 

[1] Ist der Beschwerdeführer der Auffassung, dass die Antwort des Organs nicht zufriedenstellend ist, steht es ihm frei, eine neue Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einzureichen.

[2] Diese Beschwerde wurde gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Annahme von Durchführungsbestimmungen im Rahmen einer delegierten Fallbearbeitung behandelt.

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