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Rat stimmt der Empfehlung des Bürgerbeauftragten für Transparenz bei der Entscheidungsfindung über EU-Fischereiquoten nicht zu

Die Beschwerde betraf den Beschlussfassungsprozess im Rat der EU, der zur Annahme der jährlichen Verordnungen zur Festsetzung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für bestimmte Fischbestände führte.

Der Beschwerdeführer befürchtete, dass der Rat a) die Standpunkte der Regierungen der Mitgliedstaaten, wie sie in den „Vorbereitungsgremien“ des Rates oder in den Tagungen des Ministerrats zum Ausdruck kommen, nicht festhält, b) keinen rechtzeitigen Zugang zu legislativen Dokumenten proaktiv und auf Anfrage gewährt und c) über ein unvollständiges und nicht zufriedenstellendes Dokumentenregister verfügt.

Der Bürgerbeauftragte vertrat die Auffassung, dass, da es sich bei den betreffenden Dokumenten um „legislative Dokumente“ handele und , „Umweltinformationen“ enthalte, ein umfassenderer und zeitnaherer Zugang gewährt werden sollte. Der Bürgerbeauftragte empfahl daher, dass der Rat Dokumente im Zusammenhang mit der Annahme der TAC-Verordnung zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung an die Mitgliedstaaten oder so bald wie möglich danach proaktiv zur Verfügung stellen sollte.

Der Rat beschloss, der Empfehlung des Bürgerbeauftragten nicht zu folgen. Die Bürgerbeauftragte bestätigte daher ihre Feststellung eines Missstands in der Verwaltungstätigkeit und brachte ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass der Rat ihrer Empfehlung nicht gefolgt sei.

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