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Elternurlaub für abgeordnete Beschäftigte der Europäischen Schulen
Fall 11/2012/AN - Geöffnet am Donnerstag | 26 Januar 2012 - Entscheidung vom Dienstag | 16 Oktober 2012 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Keine weiteren Untersuchungen gerechtfertigt )
Behauptung(en)
Die Beschwerdeführerin, eine zur Arbeit an einer Europäischen Schule abgeordnete Lehrerin, macht geltend, dass ihr Recht auf Elternurlaub nicht anerkannt werde, was gegen Artikel 33 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoße.
Forderung(en)
Die Europäische Kommission sollte sicherstellen, dass das Statut der abgeordneten Lehrkräfte der Europäischen Schulen geändert wird, um Artikel 33 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Bis zur Änderung dieser Verordnungen sollte die Kommission sicherstellen, dass sie im Einklang mit der Charta ausgelegt und angewandt werden.