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Elternurlaub für abgeordnete Beschäftigte der Europäischen Schulen

Behauptung(en)

Die Beschwerdeführerin, eine zur Arbeit an einer Europäischen Schule abgeordnete Lehrerin, macht geltend, dass ihr Recht auf Elternurlaub nicht anerkannt werde, was gegen Artikel 33 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verstoße.

Forderung(en)

Die Europäische Kommission sollte sicherstellen, dass das Statut der abgeordneten Lehrkräfte der Europäischen Schulen geändert wird, um Artikel 33 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Rechnung zu tragen. Bis zur Änderung dieser Verordnungen sollte die Kommission sicherstellen, dass sie im Einklang mit der Charta ausgelegt und angewandt werden.

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