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Misshandlung einer Beschwerde des Beschwerdeführers in Bezug auf den mutmaßlichen Verstoß Österreichs und Italiens gegen EU-Recht

Behauptung(en)

Die Kommission hat den Antrag des Beschwerdeführers auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit dem EU-Pilotverfahren betreffend Italien nach Abschluss dieses Verfahrens nicht ordnungsgemäß bearbeitet.

Forderung(en)

Die Kommission hätte einen solchen Zugang gewähren müssen, sobald das EU-Pilotverfahren abgeschlossen ist.

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