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Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten über die Beschwerde 651/2000/MM gegen die Europäische Kommission
Odločba
Primer 651/2000/MM - Preiskava uvedena dne Torek | 27 junij 2000 - Odločba z dne Petek | 23 junij 2000
Straßburg, 23. Juni 2000
Sehr geehrter Herr L.,
ich beziehe mich auf Ihre Schreiben vom 19. Mai, 30. Mai und 15. Juni 2000, in welchen Sie sich darüber beschweren, daß Sie seitens der Kommission keine Antwort auf Ihre Eingaben bezüglich Zoll, Strassen- und Eisenbahnverkehr erhalten hatten.
Nach einer sorgfältigen Prüfung Ihrer Beschwerde, setzte sich das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten am 19. Juni 2000 mit der Europäischen Kommission telefonisch in Verbindung, um Ihre Schreiben zurückzuverfolgen und eine prompte Beantwortung Ihrer Schreiben anzuregen. Dazu waren allerdings weitere Zusatzinformationen von Ihrer Seite vonnöten. In der elektronischen Mitteilung vom 19 Juni 2000 wurden sie deshalb gebeten, weitere Informationen zu Ihren Schreiben zur Verfügung zu stellen.
In Ihrer Mitteilung vom 20. Juni 2000 schlugen Sie vor, sich - unter Aufsicht des Europäischen Bürgerbeauftragten - erneut an die Kommission zu wenden.
In der Mitteilung vom 21. Juni 2000 wurden Sie über die Vorgehensweise des Europäischen Bürgerbeauftragten unterrichtet. Gemäß Artikel 2,4 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten, kann eine Beschwerde nur dann als zulässig erklärt werden, wenn "die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Institution vorausgegangen" sind. Eine Aufsicht durch den Europäischen Bürgerbeauftragten wäre demnach nicht möglich. Sie wurden noch einmal aufgefordert, weitere Angaben zu Ihren an die Kommission gerichteten Schreiben zu machen.
Letztendlich teilten Sie in Ihrer Mitteilung vom 21. Juni 2000 mit, daß Sie es vorzögen, sich erneut an die Kommission zu wenden. Sollten Sie auch in diesem Falle keine Antwort erhalten, würden Sie mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten Verbindung aufnehmen. Ihre Entscheidung wurde vom Europäischen Bürgerbeauftragten zur Kenntnis genommen.
Der Europäische Bürgerbeauftragte hat daher den Fall abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Jacob SÖDERMAN