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Einladung, den Entwurf einer internen Whistleblower-Regelung der Bürgerbeauftragten zu kommentieren
Public consultation - Date Thursday | 24 July 2014
Case OI/1/2014/PMC - Opened on Thursday | 24 July 2014 - Decision on Thursday | 26 February 2015 - Institutions concerned European Parliament ( No further inquiries justified ) | European Economic and Social Committee ( No further inquiries justified ) | European Committee of the Regions ( No further inquiries justified ) | European External Action Service ( No further inquiries justified ) | Council of the European Union ( No further inquiries justified ) | European Commission ( No further inquiries justified ) | Court of Justice of the European Union ( No further inquiries justified ) | European Court of Auditors ( No further inquiries justified ) | European Data Protection Supervisor ( No further inquiries justified ) - Country France
Die EU-Institutionen sind seit dem 1. Januar 2014 verpflichtet, eine interne Regelung betreffend insbesondere den Schutz von Whistleblowern festzulegen. Die Europäische Bürgerbeauftragte hat solch eine interne Regelung nach Rücksprache mit ihren Mitarbeitern entworfen.
In der Absicht von den Erfahrungen und Kenntnissen Anderer in diesem Bereich zu profitieren, lädt die Bürgerbeauftragte jetzt an dieser Regelung interessierte Drittpersonen ein, zu dieser Stellung zu nehmen. Eine endgültige Version der Regelung wird noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Herrn Philipp-Maximilian Chaimowicz, Jurist beim Bürgerbeauftragten (Tel.: +32 2 284 67 68).
Wie Sie Stellung nehmen können
Stellungnahmen sollten bis zum 30. September 2014 an den Bürgerbeauftragten geschickt werden.
Per Post: Der Europäische Bürgerbeauftragte, 1 avenue du Président Robert Schuman, CS 30403, F - 67001 Strasbourg Cedex, Frankreich;
Per Fax: +33 (0) 3 88 17 90 62;
Per E-Mail: http://www.ombudsman.europa.eu/de/shortcuts/contacts.faces
Da die Regelung für die Mitarbeiter des Bürgerbeauftragten gelten wird, wurde sie in englischer Sprache verfasst. Allerdings können Kommentare betreffend die Regelung in jeder der 24 Amtssprachen der EU eingereicht werden.
Die Bürgerbeauftragte könnte beschließen, die eingegangenen Kommentare online zu veröffentlichen. Wenn Sie Stellung nehmen möchte, aber der Auffassung sind, dass Ihr Name nicht veröffentlicht werden und / oder Ihre Kommentare nicht öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, geben Sie dies und die Gründe hierzu bitte an. Im letzteren Fall bitten wir Sie, eine nichtvertrauliche Zusammenfassung, welche auf der Webseite des Bürgerbeauftragten veröffentlicht werden kann, einzureichen.