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Schreiben an die EU-Agenturen, in dem sie über die Initiativuntersuchung OI/1/2014/PMC des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Meldung von Missständen informiert werden
Correspondence - Date Thursday | 24 July 2014
Case OI/1/2014/PMC - Opened on Thursday | 24 July 2014 - Decision on Thursday | 26 February 2015 - Institutions concerned European Parliament ( No further inquiries justified ) | European Economic and Social Committee ( No further inquiries justified ) | European Committee of the Regions ( No further inquiries justified ) | European External Action Service ( No further inquiries justified ) | Council of the European Union ( No further inquiries justified ) | European Commission ( No further inquiries justified ) | Court of Justice of the European Union ( No further inquiries justified ) | European Court of Auditors ( No further inquiries justified ) | European Data Protection Supervisor ( No further inquiries justified ) - Country France
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Morten Kjærum Direktor Agentur der Europäischen Union für Grundrechte Schwarzenbergplatz 11 1040 WIEN AUTRICHE |
Straßburg, den 24.7.2014
Betrifft: Initiativuntersuchung der Bürgerbeauftragten zur Meldung von Missständen (OI/1/2014/PMC)
Sehr geehrter Herr Kjærum,
Gemäß Artikel 22c des Statuts, der am 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist, legen die Organe und Einrichtungen der EU interne Vorschriften für den Schutz von Hinweisgebern und die Bereitstellung von Informationen für sie sowie das Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden von Hinweisgebern über die Behandlung von Hinweisgebern infolge der Meldung schwerwiegender Unregelmäßigkeiten fest.
Angesichts der Bedeutung dieser neuen Bestimmung habe ich beschlossen, eine Initiativuntersuchung an die im Kollegium der Verwaltungschefs vertretenen Organe und Einrichtungen der EU [1] zu richten und sie aufzufordern, mich über die Maßnahmen zu unterrichten, die sie ergriffen haben oder zu ergreifen beabsichtigen, um Artikel 22c umzusetzen. anbei erhalten Sie das Schreiben an den Präsidenten der Europäischen Kommission zur Einleitung dieser Initiativuntersuchung. Die Schreiben an die anderen betroffenen Organe sind ähnlich.
Die Initiativstellungnahme ist derzeit nicht an die EU-Agenturen gerichtet. Es erscheint jedoch sinnvoll, dass die Agenturen über die Untersuchung informiert werden. Angesichts der derzeitigen Rolle der FRA als Vorsitzende des Netzes der EU-Agenturen und als deren Vertreter im Kollegium der Verwaltungschefs würde ich es begrüßen, wenn Sie dieses Schreiben und seinen Anhang den EU-Agenturen zur Information übermitteln könnten.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Beilage:
- Schreiben des Bürgerbeauftragten an die Kommission betreffend OI/1/2014/PMC
[1] Die Initiativuntersuchung ist an das Europäische Parlament, die Europäische Kommission, den Rat der Europäischen Union, den Gerichtshof der Europäischen Union, den Europäischen Rechnungshof, den Europäischen Auswärtigen Dienst, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und den Europäischen Datenschutzbeauftragten gerichtet. Da das EU-Beamtenstatut nicht für die Europäische Zentralbank oder die Europäische Investitionsbank gilt, ist diese Untersuchung nicht an sie gerichtet.