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Wie die Asylagentur der Europäischen Union mit Vorwürfen von Grundrechtsverletzungen bei ihren Tätigkeiten in Griechenland umgeht
Case opened
Case 229/2024/AML - Opened on Monday | 19 February 2024 - Recommendation on Thursday | 02 July 2026 - Institution concerned European Union Agency for Asylum - Country Greece
Complaint submitted
30/01/2024Analysis of the complaint
31/01/2024Inquiry ongoing
19/02/2024Preliminary outcome
02/07/2026Inquiry outcome
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Geschäftsführender Direktor Asylagentur der Europäischen Union |
Sehr geehrte Frau X,
ich beziehe mich auf das Schreiben meines Büros vom 19. Februar 2024, in dem wir der EUAA mitgeteilt haben, dass wir eine Beschwerde von zwei Organisationen der Zivilgesellschaft, I Have Rights und Avocats Sans Frontières France, erhalten haben.
Die Beschwerde betrifft die Art und Weise, wie die EUAA Befragungen von Asylbewerbern auf Samos durchführt, sowie das angebliche Fehlen von Ermittlungen in Bezug auf damit zusammenhängende Beschwerden von Antragstellern oder ihren Vertretern. Die Beschwerdeführer sind auch im weiteren Sinne besorgt darüber, wie die EUAA Vorwürfe von Grundrechtsverletzungen, die von ihren Bediensteten oder von einem Aufnahmemitgliedstaat während einer Operation in einem Land begangen wurden, behandelt und untersucht.
Am 18. April 2024 antwortete die EUAA nach der Einleitung meiner Untersuchung auf die Schreiben der Beschwerdeführer vom November 2022 und Juni 2023 und befasste sich mit anderen in ihrer Beschwerde aufgeworfenen Elementen. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit bis heute.
In ihrer Antwort vom 28. Mai 2024, die Sie ebenfalls erhalten haben, haben die Beschwerdeführer ihre Unzufriedenheit mit der Antwort der EUAA zum Ausdruck gebracht. Ich habe daher beschlossen, meine Untersuchung der Angelegenheit fortzusetzen.
In einem ersten Schritt habe ich beschlossen, dass mein Untersuchungsteam die folgenden Dokumente einsehen muss:
- die Akte der beiden Beschwerden (28.11.2022 und 13.06.2023), einschließlich des internen Austauschs der EUAA in Bezug auf diese Beschwerden und aller Dokumente im Zusammenhang mit den Schritten, die die EUAA in ihrer Antwort an die Beschwerdeführer beschrieben hat;[1]
- Monatliche Berichte des/der Unterstützungsbeauftragten vor Ort in Samos, des/der Teamleiter(s) und der Sachbearbeiter gemäß EL-AS 1.1 des Einsatzplans EUAA-Griechenland [2] von Oktober 2022 bis September 2023;
- die griechischen Schulungspläne für 2022, 2023 und 2024 und die Teilnahme von Sachbearbeitern aus Samos in diesen Jahren;
- die Dossiers des Beschwerdemechanismus und des Eskalationsmechanismus, einschließlich eines Überblicks über den Zeitplan für die Einrichtung beider Mechanismen;
- Berichte über mögliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex, die die EUAA zwischen Juni 2022 und März 2024 in Bezug auf Samos erhalten hat; sowie alle anderen Berichte, die im selben Zeitraum eine Diskussion über eine mögliche Aussetzung oder Beendigung von Tätigkeiten in Samos (unabhängig vom Eskalationsmechanismus) ausgelöst haben.
Ich würde es begrüßen, wenn die EUAA die betreffenden Dokumente – vorzugsweise in elektronischer Form– bis zum 12. August 2024 vorlegen könnte. [3] Informationen oder Dokumente, die Ihr Organ für vertraulich hält, werden dem Beschwerdeführer oder einer anderen Person nicht ohne vorherige Zustimmung der EUAA offengelegt. [4]
Nach der Prüfung der Unterlagen könnte ein Treffen zwischen meinem Untersuchungsteam und den zuständigen Vertretern der EUAA erforderlich sein, um den Fall zu erörtern.
Die zuständige Untersuchungsbeauftragte ist Frau Amandine Le Bellec.
Mit freundlichen Grüßen,
Emily O'Reilly
Europäische Bürgerbeauftragte
Straßburg, 11.7.2024
[1] Aus der Antwort der EUAA geht hervor, dass dies Folgendes umfasst: den Bericht über das Qualitätsfeedback 2022 und den Bericht über das Qualitätsfeedback 2023 im Zusammenhang mit Schwachstellen, Rückmeldungen an die Sachbearbeiter von Samos (z. B. über Qualitätssicherungsinstrumente); Protokolle der monatlichen Sitzungen der EUAA-Teamleiter und der GAS-Qualitätsschwerpunkte und Dokumente, die im Rahmen dieser Sitzungen von November 2022 bis März 2024 ausgetauscht wurden; alle Dokumente im Zusammenhang mit der Teilnahme von Sachbearbeitern von Samos an Coaching-Sitzungen (einschließlich der Gründe für die Organisation dieser Sitzungen und ihrer Ergebnisse); alle Dokumente im Zusammenhang mit der Beschattung von Samos im Juni 2023 (einschließlich aller nachfolgenden Berichte); alle Dokumente im Zusammenhang mit der Teilnahme des Samos-Teamleiters an Workshops und der anschließenden Weitergabe von Informationen an das Samos-Team; GAS-Anweisungen in Bezug auf Pushbacks und den neuen Beschwerdemechanismus; EUAA-Anweisungen in Bezug auf die Meldung von Grundrechtsverletzungen, die seitdem von Fallbearbeitern erhaltenen Berichte und die entsprechenden Übersichten, die dem GAS, dem griechischen Ministerium für Migration und Asyl und dem EUAA-FRO bis März 2024 zur Verfügung gestellt wurden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte S. 10-12 der Antwort der EUAA.
[2] Abrufbar unter: https://euaa.europa.eu/sites/default/files/EL_OP_amendment_3_FINAL.pdf
[3] Sollten Ihre Mitarbeiter innerhalb der angegebenen Frist Fragen oder Schwierigkeiten beim Abruf und der Weitergabe der angeforderten Dokumente an mein Büro haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Untersuchungsbeauftragten, dessen Kontaktdaten in diesem Schreiben angegeben sind.
[4] Bitte kennzeichnen Sie dieses Material deutlich mit „Vertraulich“. Verschlüsselte E-Mails können an unsere dedizierte Mailbox gesendet werden. Informationen und Dokumente dieser Art werden kurz nach Abschluss der Untersuchung aus den Akten des Europäischen Bürgerbeauftragten gelöscht.