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Wie die Asylagentur der Europäischen Union mit Vorwürfen von Grundrechtsverletzungen bei ihren Tätigkeiten in Griechenland umgeht

Die Beschwerdeführer, zwei Nichtregierungsorganisationen, äußerten gegenüber der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) Bedenken hinsichtlich möglicher Grundrechtsverletzungen bei ihren Tätigkeiten in Griechenland, insbesondere in Bezug auf Befragungen von Asylbewerbern auf der Insel Samos. Die Beschwerdeführer waren auch allgemeiner besorgt darüber, wie die EUAA Vorwürfe von Grundrechtsverletzungen behandelt und untersucht, die von ihren Bediensteten oder von den Bediensteten der nationalen Behörden in den Aufnahmemitgliedstaaten, in denen sie Operationen durchführt, begangen wurden.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die EUAA es versäumt hatte, sicherzustellen, dass die in ihre Asyl-Unterstützungsteams entsandten Fallbearbeiter angemessen darauf vorbereitet waren, Interviews mit schutzbedürftigen Asylbewerbern durchzuführen. Sie weist ferner darauf hin, dass die EUAA es versäumt habe, schutzbedürftigen Asylbewerbern ein geeignetes Verfahren zur Meldung von Fehlern bei Befragungen zur Verfügung zu stellen und solche Berichte von der EUAA überprüfen zu lassen. Infolgedessen stellte die Bürgerbeauftragte Missstände in der Verwaltungstätigkeit fest und richtete vier Empfehlungen an die EUAA, um die Mängel zu beheben.

Die Bürgerbeauftragte stellte auch erhebliche Mängel in Bezug auf die Art und Weise fest, wie die EUAA mit der Offenlegung der Erfahrungen von Asylbewerbern mit Pushbacks während der Befragungen umging. Da die EUAA jedoch mit der Umsetzung von Maßnahmen begonnen hatte, um diese während der Untersuchung zu beheben, stellte die Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest, sondern unterbreitete stattdessen zwei Verbesserungsvorschläge.

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