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Beschluss der Europäischen Bürgerbeauftragten zum Abschluss ihrer Initiativuntersuchung OI/11/2014/RA betreffend den Rat der Europäischen Union
Decision
Case OI/11/2014/RA - Opened on Tuesday | 29 July 2014 - Decision on Friday | 31 October 2014 - Institution concerned Council of the European Union ( Settled by the institution ) - Country France
Im Juni 2013 hat der Rat der EU der Europäischen Kommission Verhandlungsrichtlinien für die Aufnahme von Verhandlungen im Namen der Union über ein Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen mit den Vereinigten Staaten (Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)) erlassen. Ein Jahr später hatte der Rat das Verhandlungsmandat immer noch nicht öffentlich bekannt gegeben, obwohl es im Internet leicht zugänglich zu sein schien. Der Bürgerbeauftragte leitete eine Initiativuntersuchung ein, in der er den Rat aufforderte, im Interesse der Transparenz, der guten Verwaltung, des wirksamen Einsatzes von Ressourcen und letztlich der Förderung des Vertrauens der Öffentlichkeit eine proaktive Veröffentlichung des Dokuments in Erwägung zu ziehen. Im Oktober 2014 beschloss der Rat einvernehmlich, das Mandat zu veröffentlichen.
Hintergrund der Initiativuntersuchung
1. Diese Initiativuntersuchung betraf die Tatsache, dass die EU-Verhandlungsrichtlinien für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ein Jahr nach ihrer Annahme vom Rat der Europäischen Union nicht öffentlich bekannt gegeben worden waren.
2. Auf der Grundlage dieses Mandats führt die Europäische Kommission derzeit im Namen der EU Verhandlungen über ein Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen mit den Vereinigten Staaten. Die Verhandlungen sind angesichts ihrer potenziellen Auswirkungen auf das Leben der Bürger von erheblichem öffentlichem Interesse.
Die Untersuchung
3. In ihrem Schreiben vom 29. Juli 2014 an den Rat, in dem sie um eine Stellungnahme zu dieser Initiativuntersuchung ersuchte [1], erläuterte die Bürgerbeauftragte, warum es ihrer Ansicht nach im öffentlichen Interesse läge, das Dokument zu veröffentlichen. Ein proaktiver Ansatz für Transparenz könnte die Legitimität des Verhandlungsprozesses in den Augen der Bürger verbessern, sagte sie. Der Bürgerbeauftragte forderte den Rat auf, im Interesse der Transparenz, der guten Verwaltung, des wirksamen Einsatzes von Ressourcen und letztlich der Förderung des Vertrauens der Öffentlichkeit eine proaktive Veröffentlichung der Verhandlungsrichtlinien der EU in Erwägung zu ziehen. Sie weist darauf hin, dass das Dokument im Internet leicht zugänglich zu sein scheine.
4. Im Zuge der Untersuchung wandte sich der Bürgerbeauftragte auch schriftlich an den italienischen Ratsvorsitz, um seine Bemühungen zu unterstützen, dem Prozess mehr Transparenz zu verleihen, auch in Bezug auf die Verhandlungsrichtlinien der EU [2].
5. Der Bürgerbeauftragte hat auch die Stellungnahme des Rates in diesem Fall erhalten und berücksichtigt.
Stellungnahme des Rates der EU
6. Der Rat hat erklärt, dass er die Bedeutung eines hohen Maßes an Transparenz der Ziele und Vorgaben der Europäischen Union in den TTIP-Verhandlungen uneingeschränkt anerkennt. Die Mitgliedstaaten waren sich darin einig, dass Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit von größter Bedeutung sind, um die Bereitstellung von Informationen für die breite Öffentlichkeit zu optimieren. Sie hatten insbesondere die aktiven Bemühungen der Kommission in dieser Hinsicht begrüßt, insbesondere durch ihre regelmäßigen Berichte über den Stand der Verhandlungen und die ausführlichen Informationen, die über ihre spezielle Website bereitgestellt wurden. Sie hätten auch den Nutzen des Erfahrungsaustauschs über die auf nationaler Ebene laufenden Kommunikationsmaßnahmen unterstrichen.
7. In diesem Zusammenhang und im Geiste eines proaktiven Transparenzansatzes erklärte der Rat, dass der italienische Ratsvorsitz kürzlich die Initiative ergriffen habe, Konsultationen mit den Mitgliedstaaten darüber aufzunehmen, ob die TTIP-Verhandlungsrichtlinien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden könnten. Diese Konsultationen waren im Gange, als der Rat dem Bürgerbeauftragten seine Stellungnahme vorlegte.
8. Am 9. Oktober 2014 beschloss der Rat einvernehmlich [3], die TTIP-Verhandlungsrichtlinien freizugeben.
Bewertung des Bürgerbeauftragten
9. Der Bürgerbeauftragte begrüßt den Beschluss des Rates, mit dem die Angelegenheit geregelt wird, sehr.
Schlussfolgerung
Auf der Grundlage dieser Untersuchung schließt der Bürgerbeauftragte die Untersuchung mit folgender Schlussfolgerung ab:
Der Rat der Europäischen Union hat die Angelegenheit beigelegt.
Der Rat der Europäischen Union wird über diesen Beschluss unterrichtet.
Emily O'Reilly
Geschehen zu Straßburg am 31. Oktober 2014
[1] Das Schreiben des Bürgerbeauftragten an den Rat ist abrufbar unter: http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/correspondence.faces/en/54634/html.bookmark
[2] Das Schreiben des Bürgerbeauftragten an den italienischen Ratsvorsitz ist abrufbar unter: http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/correspondence.faces/de/58056/html.bookmark
[3] Rat der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG, ST 14095/14, PRESSE 507, Brüssel, 9. Oktober 2014. Der Wortlaut des Mandats ist abrufbar unter: http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11103-2013-DCL-1/de/pdf