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Beschluss in OI/4/2018/MMO über die Durchführung eines Wettbewerbs für junge Architekten durch die EU-Delegation in Albanien

Donnerstag | 14 März 2019

Der Fall betraf eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die von der EU-Delegation in Albanien im Rahmen des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 erstellt und veröffentlicht wurde. Die Ausschreibung richtete sich an junge Architekten und beinhaltete Projektvorschläge für neue Bed & Breakfast-Gebäude. Die Delegation beauftragte externe Auftragnehmer mit der Durchführung des Auswahlverfahrens. Einer der teilnehmenden Architekten bemängelte, dass das Verfahren nicht transparent und unparteiisch sei.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die Delegation dafür gesorgt habe, dass das Verfahren fair, objektiv und transparent sei. Sie schloss die Untersuchung mit der Feststellung ab, dass kein Missstand in der Verwaltungstätigkeit vorliege.

Beschluss in der Sache 342/2017/DR über die Ablehnung eines Antrags der Europäischen Investitionsbank auf Finanzierung eines Projekts der digitalen Wirtschaft in Guadeloupe im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen

Freitag | 14 Dezember 2018

Der Fall betraf die Ablehnung eines Finanzierungsantrags der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) für ein Projekt der digitalen Wirtschaft in Guadeloupe.

Der Bürgerbeauftragte leitete eine Untersuchung darüber ein, wie die EIB mit dem Finanzierungsantrag umgegangen war und ob sie eine angemessene Begründung für seine Ablehnung geliefert hatte. Die Bürgerbeauftragte untersuchte auch, wie der Beschwerdemechanismus der EIB mit der anschließenden Beschwerde über die Entscheidung der EIB, den Antrag abzulehnen, umging.

Die Bürgerbeauftragte stellte fest, dass die EIB nach der Beteiligung der EIB-CM die Angelegenheit der Nichtbeantwortung des Beschwerdeführers beigelegt hatte. Im Übrigen stellte der Bürgerbeauftragte keinen Missstand in der Verwaltungstätigkeit fest. Sie stellte jedoch fest, dass bei der Behandlung von Angelegenheiten, die nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, durch die EIB-CM Verbesserungsbedarf besteht, und schlug Verbesserungsvorschläge vor.