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Entscheidung in der Sache 233/2019/PL betreffend eine unzureichende Antwort der Europäischen Kommission auf eine Beschwerde über den Ausschluss von Praktika bei den EU-Organen aus dem Programm „Erasmus+“
Entscheidung
Fall 233/2019/PL - Geöffnet am Mittwoch | 13 Februar 2019 - Entscheidung vom Montag | 01 April 2019 - Betroffene Institution Europäische Kommission ( Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Frankreich
1. Im April 2018 ersuchte die Beschwerdeführerin Europe Direct um Auskünfte über die Politik des Ausschlusses von Praktika bei den EU-Organen aus dem Programm „Erasmus+“. Da die Beschwerdeführerin keine ausreichende Antwort erhielt, wandte sie sich an die Europäische Bürgerbeauftragte.
2. Das Untersuchungsteam des Bürgerbeauftragten hat sich an die Europäische Kommission gewandt. Am 19. März 2019 übermittelte die Kommission dem Beschwerdeführer ausführliche und umfassende Erläuterungen.
3. Da nun eine Antwort übermittelt wurde, ist diese Beschwerde beigelegt [1], und ich habe beschlossen, die Rechtssache abzuschließen [2].
Lambros Papadias
Leiter des Referats 3 – Untersuchungen
Geschehen zu Straßburg am 01.04.2019
[1] Ist die Beschwerdeführerin der Auffassung, dass die Antwort des Organs nicht zufriedenstellend ist, hat sie die Möglichkeit, eine neue Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten einzureichen.
[2] Diese Beschwerde wurde im Rahmen der Übertragung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Beschwerden gemäß Artikel 11 des Beschlusses des Europäischen Bürgerbeauftragten zur Annahme von Durchführungsbestimmungen behandelt.