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Ausschluss eines Bewerbers vom Auswahlverfahren durch das Europäische Amt für Personalauswahl, weil der Antrag nicht in der zweiten Sprache des Bewerbers eingereicht wurde
Fall 602/2017/AMF - Geöffnet am Donnerstag | 06 Juli 2017 - Entscheidung vom Donnerstag | 07 Juni 2018 - Betroffene Institution Europäisches Amt für Personalauswahl ( Kein Missstand festgestellt , Durch die Einrichtung beigelegt ) - Land Belgien
Ausschluss eines Bewerbers vom Auswahlverfahren durch das Europäische Amt für Personalauswahl, da die Bewerbung nicht in der zweiten Sprache des Bewerbers eingereicht wurde.