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Kommission gibt Dokument über Portugiesisches Defizit-Verfahren frei
Pressemitteilung Nr. 1/2006 - Datum Montag | 09 Januar 2006
Fall 116/2005/MHZ - Geöffnet am Montag | 31 Januar 2005 - Empfehlung vom Montag | 05 Dezember 2005 - Entscheidung vom Dienstag | 20 Dezember 2005
Der Europäische Bürgerbeauftragte, P. Nikiforos Diamandouros, hat die Entscheidung der Europäischen Kommission begrüßt, einen Brief zum portugiesischen Defizit-Verfahren zu veröffentlichen. Nach Einschreiten des Bürgerbeauftragten erhielt der Beschwerdeführer, ein portugiesischer Europaparlamentarier, das Dokument.
Der Fall
Der Beschwerdeführer hatte um Einsicht in einen Brief gebeten, den der portugiesische Finanzminister im Zusammenhang mit dem Defizit-Verfahren an die Kommission geschickt hatte. Der Brief enthielt Informationen über Haushaltsmaßnahmen, die geplant waren, um höhere Staatseinnahmen zu erzielen. Die Kommission verwehrte den Zugang zu dem Dokument mit der Begründung, die Veröffentlichung würde den Schutz des öffentlichen Interesses untergraben, was die Finanz-, Währungs- oder Wirtschaftspolitik Portugals betreffe. Der Kommission zufolge hätte die Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen auf die Wirtschafts- und Finanzpolitik der portugiesischen Regierung, weil sie das Erreichen dieser Ziele in Gefahr bringen könnte.
Der Bürgerbeauftragte wandte sich an die portugiesischen Behörden, die ihn darüber informierten, dass in der aktuellen portugiesischen Haushaltslage der Brief keine Elemente enthalte, die Portugals Wirtschafts- und Finanzpolitik beeinträchtigen könnten. Der Bürgerbeauftragte gab diese Information an die Kommission weiter, die darauf hin damit einverstanden war, das betreffende Dokument zu veröffentlichen und damit den Beschwerdeführer zufrieden zu stellen.
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